Kann das Jobcenter und Bundesagentur für Arbeit auf mein Haspa Konto zugreifen?
Um zu gucken wie viel Geld ich auf mein Konto habe
4 Antworten
Grundsätzlich Nein aber die Behörden können Kontoauszüge von Dir anfordern.
Bei begründeten Verdachtsfällen können Behörden auch direkt ins Konto gucken.
https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-jobcenter-koennen-alle-konten-von-alg-ii-abfragen
Nein die können nicht darauf zugreifen. Aber die können die aktuellen Kontoauszüge und der letzten Monate von Dir verlangen. Das verhält sich dann ähnlich.
Kannst Du mir eine Software nenne die Dir den Einblick zu den Konten gewährt? Da gibt es nämlich keine dafür. Daher die Kontoauszüge.
Die Abfrage von Kontostand oder Kontobewegungen, also der einzelnen Buchungen und deren Beträgen, ist damit nicht möglich
Jedes Kreditinstitut in Deutschland muss folgende Angaben von Konten und Depots, die sog. Kontostammdaten, speichern und auf Anfrage dem Bundeszentralamt für Steuern mitteilen, welche die Daten gesammelt an die anfragende Stelle weiterleitet (§ 24c Kreditwesengesetz – KWG):
- Kontonummer
- Tag der Errichtung und der Auflösung eines Kontos
- Name und Geburtsdatum des Kontoinhabers und, sofern vorhanden, des oder der Verfügungsberechtigten
- zusätzlich bei abweichend wirtschaftlich Berechtigten: Name und Anschrift des/der abweichend wirtschaftlich Berechtigten
Somit haben die alle Konten.
Aber nicht die Umsätze und auch nicht den Kontostand!!! Lesen sollte man schon können!!!
Können die im Zweifelsfall aber anfordern. Das müssen sie dann allerdings begründen! Somit haben die auch die Umsätze.
Anfordern ist nicht Einblick haben!!! Daher reichen auch die Kontoauszüge, das ist nichts anderes was ich die ganze Zeit geschrieben habe. Manoman hast Du eine kurze Leitung!
Nein. Aber die werden regelmäßig Kontoauszüge sehen wollen, sobald du ALG 2 beziehst.
Beide Behörden können jederzeit erfragen, wie viele Bankkonten du hast. Auch wann diese eröffnet wurden. Aber die Kontostände bekommen sie nicht von Dritten.
Selbstverständlich können die das. Ein bloßer Verdacht reicht.