Kann mir jemand erklären, was dieser Brief vom Jobcenter "Anhörung zu Überzahlungen" sagt?

9 Antworten

Es gab eine BK - Gutschrift und diese wird entsprechend der SGB - ll Verordnungen auf die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete angerechnet.

Die evtl. Anrechnung erfolgt nur für den Monat Oktober 2020 von 159,79 € anteilig.

Das kann eigentlich nur 2 Gründe haben, warum nicht voll und nur anteilig angerechnet werden soll, entweder bewohnen mehrere Personen die Wohnung, womit sich die BK - Gutschrift auf diese Personen verteilen würde, oder Du hast für den Abrechnungszeitraum der BK - nicht deine volle KDU - anerkannt bekommen und den Differenzbetrag über der angemessenen KDU - selber zugezahlt.

Wäre das letztere der Fall, dann kannst Du von einem BK - Guthaben erst einmal die eigene Zuzahlung abziehen, bevor dann mindernd auf die KDU - angerechnet werden dürfte.

Das musst Du schon selber entscheiden, entweder äußerst Du Dich, oder es wird nach Ablauf der Frist nach Aktenlage entschieden und das wird Dir dann durch einen Änderungsbescheid mitgeteilt.


Adelaideooo 
Beitragsersteller
 09.05.2021, 08:20

Also das Guthaben habe ich bekommen, da ich einfach nicht so viel Strom verbraucht habe und es war komplett unabsichtlich. Soll ich nun die 160€ zahlen? Dann mache ich das umgehend. 

Ich weiß nicht, wie ich die Antwort an die schreiben soll also was drinstehen soll.
Und ich wohne mit einer weiteren Person zusammen, das Geld haben wir nicht ausgegeben, ich würde es direkt an das Jobcenter überweisen.

isomatte  09.05.2021, 08:46
@Adelaideooo

Nein, nichts ohne schriftlichen Bescheid überweisen, wüsstest doch auch gar nicht wohin überwiesen werden soll, dass teilt man Dir dann ggf. schriftlich im dann folgendem Änderungsbescheid mit.

Kann ja auch sein das es mit den dann laufenden Leistungen für die KDU - verrechnet wird.

Du musst Dich ja nicht melden, wenn Du denkst das die Forderung gerechtfertigt ist, dann warte einfach ab und sieh wie das Jobcenter die Anrechnung haben möchte, also ob Du zahlen sollst, dann würde man Dir eine Frist und Bankverbindung mitteilen, oder man verrechnet das ganze dann, davon würde ich einmal ausgehen.

Dann würden im Regelfall max. 10 % vom maßgebenden Regelbedarf für den Lebensunterhalt angerechnet, bei einem Single z.B. wären das derzeit dann von 446 € Regelbedarf und max. 10 % = max. 44,60 € pro Monat, bis dann diese 159,79 € verrechnet sind.

Also angenommen 3 x 44,60 € = 133,80 € und 1 x 25,99 € .

Dann würdest Du angenommen ab dem Monat nachdem Du den Änderungsbescheid bekommen hast, dann für die nächsten 3 Monate 44,60 € und für 1 Monat dann noch 25,99 € weniger als sonst für deine KDU - bekommen.

Wenn in Deiner BK - Abrechnung auch ein Guthaben für normalen Haushaltsstrom enthalten war, der aus dem Regelbedarf für den Lebensunterhalt bzw. eigenem anrechenbarem Einkommen gezahlt werden muss, dann ist das kein anrechenbares Einkommen, deshalb auch nur eine teilweise Anrechnung.

Daran habe ich gar nicht gedacht, dann wären es also 3 und nicht nur 2 Gründe für die nur anteilige Anrechnung gewesen.

Da musst Du Dich auch nicht entschuldigen, ist doch dein Geld was Du dann mehr zur Verfügung hast, wenn Du es Dir leisten könntest, dann könntest Du deinen monatlichen Abschlag für Haushaltsstrom auch auf angenommen monatlich 100 € erhöhen, dann wirst Du sicher nach der Abrechnung einen schönen Betrag erstattet bekommen.

Adelaideooo 
Beitragsersteller
 09.05.2021, 09:11
@isomatte

Ich will es gar nicht anfechten, ich weiß auch nicht so viel über solche Dinge und schon gar nicht wie du!

Also vielen Dank für deine mega guten Antworten, du hast mir auf jeden Fall viel geholfen.

Ich schreibe als Antwort, dass es unabsichtlich war und ich bereit bin, die Forderung entsprechend zurückzuzahlen.

Weiß nicht, wie ich es sonst schreiben soll. Für dich einfach alles Gute!

isomatte  10.05.2021, 08:25
@Adelaideooo

Wenn Du es zahlen willst und denkst das es zu Recht gefordert wird, dann musst Du gar nichts schreiben, dann wirst Du nach Ablauf der Frist irgendwann einen Änderungsbescheid erhalten.

Entweder wird Dir darin dann eine Bankverbindung zur Überweisung mitgeteilt, oder man hat eine Ratenzahlung bzw. Anrechnungsberechnung im Bescheid.

Du hast offensichtlich eine Gutschrift aus der Betriebskostenabrechnung.

So, wie ich das Schreiben verstehe, wird diese jetzt anteilig auf Dein ALG 2 angerechnet. Genauer gesagt, auf die KdU = Kosten für Unterkunft und Heizung.

Lt. Foto bekommst Du nun nach meinem Verständnis mtl. 159,79 € (KdU) weniger - bis die Gutschrift aufgebraucht ist.

Machen kannst Du dagegen grundsätzlich nichts, außer vielleicht prüfen (zu lassen) ob die Zahlen korrekt sind.

Mit "Zahlen" meine ich die Zahlen aus der Betriebskostenabrechnung und den Anrechnungsbetrag.

Mit Anhörung ist gemeint, daß Du Dich dazu äußern und dem widersprechen kannst.

Für mich sieht das so aus , als ob Du eine vermieterseitige Rückerstattung i.H.v. ca. 612 Euro aus den Betriebskostenabschlägen dem Jobcenter entweder nicht selber unmittelbar gemeldet hattest , oder der zugeflossene Geldbetrag ( vorübergehend ) tatsächlich wegen seiner Höhe zu einem Wegfall der Bedürftigkeit führt .

Kann es sein , daß Du ansonsten ein korrekt beim Jobcenter angemeldetes Erwerbseinkommen hast und deswegen vom Jobcenter bisher pro Monat insgesamt nur ca. 159 Euro aufstockend für die KDU bekamst ?

Du hast wohl Guthaben aus einer Nebenkostenabrechnung erstattet bekommen. Dies wird nun angerechnet und du musst das zuviel erhaltene Geld zurückzahlen

So weit ich das verstehe, haben sie letztes Jahr im Oktober schon Geld einbehalten?

Es fehlt aber noch Geld weil das nicht 612,18 sind?

Gutschriften bei heizkosten darfst du behalten, Gutschriften bei Betriebskosten nicht. Aber die ziehen sie einfach nur ab, indem sie nichts auszahlen. Problem ist, ob du das selbst gemeldet hast odrr sie das rausgefunden haben.

Falls sie es rausgefunden haben, könnten sie nen leistungsbetrug behaupten. Abrr Ich denke da kommt man wieder raus, denn es war ja unabsichtlich, so genau wusstest du es gar nicht.


Photon123  08.05.2021, 14:06

Heizkosten darf man auch nicht behalten

Photon123  08.05.2021, 14:12
@Guinan1972

Seit wann? Das sind Nebenkosten der Miete. Das hat mit Regelsatz nichts zu tun. Strom zahlt man vom Regelsatz (und das darf man behalten), aber doch keine Heizung. Heizkostengutschrift wurde mir Ende letztes Jahr auch abgezogen.

Nachtrag: Behalten darf man wenn nur anteilig. Wenn man z. B. 100 Heizung zahlen muss, das Amt 90 übernimmt und man 10 selbst zahlt.