Möglicher Wirkungsverlust der Minipille Solgest, Wirkstoff Desogestrel?

Guten Morgen! :-)

Zur Zeit beschäftigt mich etwas die Thematik der Verhütung zwischen meiner Freundin und mir. Meine Freundin nimmt seit dem 01.07. diesen Jahres die Minipille Solgest mit dem Wirkstoff Desogestrel in einer Dosierung von 75 Mikrogramm je Pille. Die Einnahme erfolgt täglich zwischen 19:50 und 20:00 Uhr. Sie nimmt die Pilleohne Pause, sprich, drei Monate bzw. genauer 3x28 Tage ohne Pause durch. Bisher wurde die Pille nicht vergessen, es wurde nich erbrochen und es folgte auch kein Durchfall - weder binnen vier Stunden nach der Einnahme, noch überhaupt seit dem 01.07. Allerdings frage ich mich folgende Dinge und ich hoffe sehr, Sie können mir weiterhelfen!

1. Meine Freundin ist ein Fan von Intervallfasten. (Wieder angefangen am 21.08.21, also am 52. Pilleneinnahmetag) Sie isst 18 Stunden nichts und 6 Stunden lang „darf“ sie essen, wobei sie lediglich ein Mittagessen und davor oder danach 1-2 Scheiben Brot zu sich nimmt. Der Wirkung der Pille soll dieses Intervallfasten keinen Abbruch tun, so der Frauenarzt. Allerdings trinkt sie am Tag rund 4,5 Liter (ja, ich finde das auch zu viel) Wasser mit Zitrone. Wobei sie die Zitrone nicht ausdrückt, sondern lediglich darin die Aromen freisetzen lässt. Davon muss sie, laut eigener Aussage, öfters als gewöhnlich ein größeres Geschäft erledigen - allerdings kein Durchfall. Normaler, fester Stuhlgang. Kann diese Begünstigung des öfteren Toilettengangs die Wirkung der Pille vermindern? Sie ging nach der Einnahme nie aufs Klo, erst am nächsten Morgen - immer. Kann es sein, dass dieses Wasser mit Aroma die Verdauung so anregt, dass die Pille direkt durchrutscht in den entsprechenden Darm und somit die Pille nicht (richtig) aufgenommen werden kann?

2. Sie bewahrt die Blister ohne Umverpackung, also wirklich rein mit dem Blister, durch den man die Pillen sehen kann, im Zimmer auf. Die Pillen sind keiner direkten Lichtquelle ausgesetzt. Weder Sonnenlicht, noch künstlichem Licht. Im dem Zimmer ist es zwar „dunkler“, aber trotzdem hell genug, um normal alles zu sehen. Die Pillen „erhalten“ also Licht durch umliegende Lichtquellen (offene Zimmertür, leicht geöffneter Rollladen usw., aber: es scheint nie direkt Licht darauf! Es ist lediglich „passives, umliegendes Licht“) Allerdings geschieht dies dauerhaft. In der Packungsbeilage steht „Vor Licht schützen“. Deswegen: Hat der beschriebene Sachverhalt diesen Punkt der Packungsbeilage missachtet oder stellt das absolut gar kein Problem dar?

Ich wäre sehr dankbar, wenn mir eine oder mehrere Person/en mit *absoluter Gewissheit und Sicherheit* auf diese beiden Fragen antworten könnten.

Besten Dank!

Holz123

Bei beiden Sachverhalten KEIN Wirkungsverlust 100%
Bei Sachverhalt 1 Wirkungsverlust 0%
Bei Sachverhalt 2 Wirkungsverlust 0%
Medikamente, Schwangerschaft, Pille, Sex, Verhütung, Gesundheit und Medizin
Entzug der Fahrerlaubnis oder gar MPU?

Guten Tag, liebe Community!

Folgender Sachverhalt: Am Mittwoch dieser Woche stand die Polizei vor meiner Tür mit dem Vorwurf, ich habe Fahrerflucht begangen. Ich möchte an dieser Stelle klar erwähnen, wenngleich das auch jeder sagen kann, dass ich mir zu keinem Zeitpunkt über einen Unfall bewusst gewesen bin. Dazu aber gleich mehr. In jedem Falle war ich äußerst überrascht darüber und habe sofort zugestimmt, mein Auto zu begutachten. Tatsächlich finden sich an meiner hinteren Stoßstange Kratzer. Es ist ebenfalls nicht strittig, dass ich zum vorgeworfenen Tatzeitpunkt das Auto gefahren bin und in der besagten Straße Parkversuche unternommen habe. In jedem Falle will eine Zeugin meine Parkversuche gesehen und einen Knall wahrgenommen haben. Ich persönlich habe im Auto weder einen Knall wahrgenommen, noch Vibrationen, Stöße oder ähnliches gemerkt. Wohl bemerkt sind an beiden Autos Streif-Kratzer. Ich persönlich, als Laie, denke, dass, sollte es einen Knall gegeben haben, dann kein Streifvorgang, sondern ein „Drauffahren“ hätte stattfinden müssen. Aber dann passt- meiner Meinung (!) - nach das „Schadensbild“ nicht.

In jedem Falle bestreite ich nicht, dass ich das nicht gewesen sein könnte, aber ich bestreite, davon etwas gemerkt zu haben. Die Polizisten sagten bereits nach Ansehen beider Fahrzeuge dass ein Berühren der Autos, gemessen am äußerlichen Schadensbild, nicht hätte bemerkt werden müssen. Ebenso sagten sie, dass sie durchaus meiner Darlegung und dem Wahrheitsgehalt meiner Aussage vertrauten. Dennoch müssen sie die Angelegenheit von Amtswegen an die Staatsanwaltschaft leiten. Ich bestand im Übrigen während dem Besuch der Polizei darauf, sofort mit der Geschädigten Kontakt aufzunehmen. Ebenfalls bestand ich darauf, sofort mit zur Dienststelle zu fahren und eine Aussage zu tätigen - denn immerhin habe ich mir persönlich nichts vorzuwerfen, ich bin mir meines fehlenden Vorsatzes weiterhin treu.

In jedem Falle bestand an dem Auto (Geschädigte) bereits ein polizeilich erfasster Schaden. Sie beauftragte einen Gutachter und ich habe nun Angst, dass der Gutachter einen Schaden größer 1300€ datiert. Denn bei einer lackierten Stoßstange ist dies schnell der Fall.

Hier die eigentliche Frage: Wenn dem so wäre, dann wäre meine Fahrerlaubnis weg. Droht mir dann IN JEDEM FALLE eine MPU zur Neuerteilung? Geld für einen Anwalt habe ich nicht, ich werde das Urteil hinnehmen müssen. Wenn der Schaden wirklich größer als 1300€ ist, dann bleibt er trotzdem im Rahmen. Im schlimmsten Falle wird die Stoßstange gewechselt. Aber auch das kostet samt Lackierung gut 2.000€. Der Gutachter erstellt das Gutachten ohne mein Auto zu kennen. Wie will er wissen, welche Schäden von mir sein könnten? Ich habe nur waagerechte Kratzer. Das andere Auto waagerechte und senkrechte Kratzer. Kann das sein? Ich bitte um Rat. Gerne schicke ich per Nachricht (!) Bilder. Ich möchte keine Bilder eines fremden Autos öffentlich hochladen. Ich bin noch in der Probezeit.

Danke für eure Mühen.

LG

Eher unwahrscheinlich. 100%
Ja, definitiv MPU bei Schaden 1.300 - 2.000€ 0%
Nicht unbedingt, aber wahrscheinlich. 0%
Unfall, MPU, Recht, Führerschein, Probezeit, Sachschaden
Auszug aus Bedarfsgemeinschaft, danach Kündigung - weiteres Vorgehen?

Guten Abend liebe Community!

Ich habe ein spezielles Anliegen, zu dem ich im Internet keine konkrete Antwort finden konnte.

Folgende Sache:

Meine Mutter bezieht ALG II, ich habe die ganze Zeit mein Abitur gemacht, mich dann allerdings von einem dualen Studium (ich besitze bereits die Fachhochschulreife) verleiten lassen. Nun habe ich mein Abitur mit einem Schnitt von 1,5 abgebrochen (ich weiß, dumme Entscheidung!). Ich habe in der Übergangszeit zum Studium bei dieser Firma ein Arbeitsverhältnis mit guter Vergütung angetreten. Ich bin also zum 01.04.21 ausgezogen in eine eigene Wohnung, da ich mir das leisten kann. Nun habe ich gemerkt, dass der Job eine absolut falsche Interpretation meinerseits war, weswegen ich dort innerhalb der Probezeit gekündigt habe und den Schulbetrieb wieder aufnehmen. Das ist auch alles schon geklärt! Die Frage ist jetzt allerdings folgende: Natürlich kann ich mir nun keine eigene Wohnung mehr leisten. Ich müsste also einen Antrag beim Jobcenter stellen, dass ich ebenfalls ALG II beziehen darf. Das ist ebenfalls kein Problem, wurde abgeklärt. Nun möchte ich allerdings nicht zurück nach Hause ziehen, sondern meine Wohnung, in der ich auch offiziell gemeldet bin, wohnen bleiben. Dazu müsste das Jobcenter allerdings die Miete zahlen. Ich bin 21 Jahre alt. Normalerweise darf man U25 nur mit Zustimmung des Jobcenters (Vorliegen wichtiger Gründe, diese liegen bei mir aber nicht vor) ausziehen. Ich habe diese Zustimmung aber nicht gebraucht, da ich mich ja gänzlich vom Jobcenter abgemeldet habe. Die Frage ist nun: Da ich ja offiziell ausgezogen bin und damit keine Pflichtverletzung beim Jobcenter entstand - muss ich nun wieder zurückziehen, oder darf ich in meiner Wohnung bleiben, trotz dass ich U25 bin, da ich ja offiziell ausziehen durfte und zum anderen bei der Antragstellung, also jetzt, keine Sozialleistungen beziehe. Die Kosten der Wohnung unterbieten im Übrigen bei Weitem den Satz, den das Jobcenter bereit ist zu zahlen. Daran läge es also nicht. Es kommt nur darauf an, ob ich meine Wohnung behalten darf oder trotzdem wieder zurückziehen muss. Im Internet steht zu exakt diesem Sachverhalt nichts. Aktuell warte ich auf Rückruf des Jobcenters, aber ich müsste es zeitnah wissen und auf deren Rückruf ist nicht immer so Verlass. ;-)

Besten Dank für eure zahlreichen Antworten bereits vorab und bleibt alle gesund!

Viele Grüße
Holz123

Recht, Bedarfsgemeinschaft, Jobcenter, Kostenübernahme, Ausbildung und Studium