Hallo,

bei einem Reihenhaus gibt es einen Hof, zwei Reihen Garagen und einen Privatweg die als Gemeinschaftseigentum ausgewiesen sind (es gibt keine Teilungserklärung). Jedem einzelnen Haus ist eine Garage zugeteilt und jedes hat einen gewissen Anteil am Gemeinschaftseigentum. In einer der Garagen kommen alle Leitungen und Rohre für Strom, Gas, Wasser rein und werden von dort in die Häuser verteilt. Es gibt keine Hausverwaltung, sondern ein Eigentümer hat das übernommen und auch eine Haftpflichtversicherung für solche Zwecke abgeschlossen (wobei ich nicht weiß, was diese alles abdeckt).

Alle dazugehörigen Häuser sind auf eigenen Flurstücken und daher ansonsten vollkommen autark.

Wie verhält es sich hier mit Haftungsfragen bzgl. des Gemeinschaftseigentums bei:

  1. nicht erfülltem Winterdienst, Schneeräumen etc. (ist im Wechsel von den einzelnen Eigentümern zu erledigen) und daraus resultierenden Verletzungen durch Sturz – ist hier der einzelne Eigentümer, der den Räumdienst vernachlässigte, haftbar zu machen?
  2. Rohrbrüchen zwischen der Sammelstelle und dem eigenen Haus. Die Rohre sind im Eigentum jedes Einzelnen, aber was ist mit Folgeschäden, wie z.B. feuchtem Keller?
  3. Reparatur Regenrinne der Garagen?

Werden solche Kosten immer auf alle Eigentümer umgelegt? Oder greift hier auch in bestimmten Fällen das Verursacher-Prinzip?

Es wäre toll, wenn jemand etwas fundiertes Licht ins Dunkel bringen könnte.

Danke schomal!