Wir sind eine kleine 4 Parteien Eigentumsgemeinschaft. Vor zwei Jahren wurde beschlossen (weil eine Partei eine Katzenhaarallergie hat), dass sich unsere zwei Katzen nicht mehr in den Räumlichkeiten z. B. Treppenhaus, Keller des Gemeinschaftseigentums befinden dürfen. Wir beachten strickt, dass diese sich da auch nicht aufhalten.  

Leider steht im Protokoll nicht erwähnt, dass es sich rein auf die Räumlichkeiten bezieht. Es steht drin, dass sich unsere Katzen nicht im Gemeinschaftseigentum aufhalten dürfen.

Jetzt verklagt uns eine Partei, da sich unsere Katzen stundenweise im großen ca. 400 qm großen Garten aufhalten. Das Grundstück ist durch einen unsichtbaren Katzenzaun
Pet Fence gesichert, damit unsere Katzen das Grundstück nicht verlassen können. Den Pet Fence Zaun können wir wirklich empfehlen. Nun unsere Frage:
Hat jemand gerichtliche Erfahrung zu diesem Thema?  Kennt jemand einen guten Rechtsanwalt der uns hier helfen könnte? Wie sollen wir uns verhalten? Gibt es eine vergleichbare gerichtliche Sache, die wir als Referenz nennen können? Darf man ein "Gewohnheitsrecht" so einfach verändern? Kann uns jemand helfen??????

Ach ja die Partei mit der Katzenhaarallergie ist zwischenzeitlich ausgezogen, weil die ein Einfamilienhaus gebaut haben (Kluge Entscheidung!).