Ab wann darf ich das Grundstück bei Zwangsversteigerung betreten
Ich steigere morgen bei einer Zwangsversteigerung mit. Das Haus ist derzeit nicht vermietet und nicht bewohnt. Sollten wir den Zuschlag erhalten, sind wir ja schon neue Eigentümer. Ab wann dürfen wir ins Haus bzw. aufs Grundstück. Können wir uns einfach Zugang verschaffen. Wir haben schon mit der Bank einen Wert ausgemacht wo sie das Gebot zulässt. Muss ich jetzt auf die Schlüssel warten vom Alteigentümer?
Vielen Dank im Vorraus
Gruss Stefan
Zwangsversteigerung,
Immobilien