Hi,
Ich interessiere mich für das Erbrecht zu oben genannter situation.
In dem Szenario gibt es Großvater, Großmutter, Sohn und Enkel.
Großvater ist gestorben und hat den Enkel in seinem Testament als Haupterben bestimmt. Die Ehefrau (Großmutter) lebt noch und soll eigentlich (so wie ich das verstanden habe), bis zu ihrem tod über das Geld verfügen und erst danach soll die Regelung in kraft treten, dass der Enkel alles erben soll.
Der Sohn soll vom Erbe ausgenommen sein, dadurch dass der Enkel als Haupterbe eingetragen ist.
Nach kurzem einlesen ist mir aufgefallen, dass das ja gar nicht so leicht möglich ist, sondern dass ja schon beim Tod des Großvaters das Erbe nach Pflichtteilen verteilt wird, ist das richtig? Erbt der Sohn also doppelt, sprich einmal seinen Pflichtteil beim Tod des Großvaters und einmal den Pflichtteil beim Tod der Großmutter?
Gibt es so eine Regelung, dass das gesamte Vermögen auf die Großmutter übertragen Wird und erst nach ihrem Tod über eventuelle weitere Erbschaften entschieden wird?
Wenn das so ist, wie teilen sich dann die Erbschaften von Sohn und Enkel auf?
Danke