Wir haben vor ein Haus zu Kaufen, der Verkäufer möchte es aber erst in einem Jahr übergeben.

Wenn wir jetzt einen befristeten Mietvertrag machen entstehen für uns alle Pflichten eines Vermieters.

Im Notarvertrag steht jetzt Nutzungsentschädigung- ist das gleichzusetzen mit Miete oder können wir da den "Mieter" auch die Kosten etwaiger Schäden( z.B. Rohrbruch) in der Zeit anlasten?

Natürlich wollen wir jetzt nicht shcon für solche Schäden aufkommen wenn möglich

Für Ideen wäre ich dankbar