Hallo, bei mir steht sehr bald der Notartermin zum Kauf einer Gebrauchtimmobilie (EFH) an. Im ersten Entwurf vom Kaufvertrag den ich vom Notar bekommen habe, steht dass die Zahlung erst nach Räumung des Objektes stattfindet, d.h. die alten Besitzer räumen das Haus in dem sie gerade noch wohnen, dann überweise ich den Kaufbetrag, und anschließend bekomme ich die Schlüssel. Soweit so gut. Nun hat mir die Maklerin mitgeteilt dass sie es gerne so machen würden, dass ich das Geld nach Zahlungsaufforderung des Notars überweise, mit diesem Geld wollen sich dann die Verkäufer ihre neue Immobilie kaufen (das was aus dem Kaufpreis übrig bleibt nachdem die Grundschulden beglichen wurden) anschließend wollen sie umziehen (ca. 3-4 Wochen, spätestens jedoch bis zum festgelegten Räumungstermin) und anschließend können wir das EFH beziehen. Ich würde für meine finanzielle Doppelbelastung einen entsprechenden Ausgleich erhalten, desweiteren unterwerfen sich sowohl Käufer als auch Verkäufer einer Zwangsvollstreckung. Bestehen für mich trotzdem irgendwelche Gefahren? Ich habe demnächst einen Termin mit dem Notar wo wir das besprechen wollen, ich will jedoch nicht ganz blank in dieses Gespräch reingehen. Ist diese Vorgehensweise üblich?