Erbvertrag: hat Geschwister Recht auf Einsicht/Auskunft?

Eine Freundin soll wohl seitens ihrer Eltern und des Bruders beim späteren Erbe benachteiligt werden. Zwischen den Eltern (Erblasser) und dem Bruder der Freundin wurde vor einigen Jahren offenbar ein Erbvertrag geschlossen. Konkret: alle drei waren beim Notar und haben etwas gemeinsam unterschrieben,es ging um das Erbe/Haus. Spricht also für Erbvertrag,was sollte es sonst sein?! Es gibt dazu nur die mündliche Auskunft des Vaters und der (schlechtinformierten) Mutter, dass die Tochter ihren Pflichtteil vom Haus bekäme. Selbst auf den sollte sie damals schriftlich verzichten,was sie aber verweigert hat. Der Pflichtteil wäre also 1/4 des Wertes (Hälfte des gesetzl.Erbes bei zwei erbberechtigten Kindern). Ihr Bruder bekäme demnach 3/4. Das ist ungerecht, aber nicht unzulässig. Leider macht der Vater so eine Geheimniskrämerei um dieses Schriftstück, weigert sich, es der Tochter zu zeigen. Sie würde gerne genau wissen,was darin steht. Vor allem weil der Bruder -der bevorzugte Erbe- schlecht mit Geld umgehen kann und sie sich heute schon auf einen teuren Rechtsstreit bezügl. Auszahlung des Pflichtteils "freuen" kann. Sie will sich deshalb jetzt schon von einem Anwalt beraten lassen, wie man diesen Schwierigkeiten verbeugen könnte. Dazu müsste sie aber erstmal wissen, was genau in dieser notariellen Urkunde festgehalten ist. Frage: hat die Tochter irgendeinen durchsetzbaren Rechtsanspruch auf Einsicht in den Erbvertrag?

Erbrecht, erbvertrag
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