Hallo. Ich habe über ein Internet Kleinanzeigenportal (also nicht ebay Aktion!) einen Gebrauchsgegenstand zum Verkauf angeboten.Vom Kaufinteressenten erhielt ich Vorkasse, musste dann aber sehr plötzlich und gleich für länger ins Krankenhaus. Das hab ich sofort noch -zwischen Tür und Angel- dem Käufer per Mail mitgeteilt.Da ich zum Versenden der Ware nicht mehr kam. Nach ein paar Tagen kamen dann aber per Tel (Mailbox), SMS und Email mehrfach Vorwürfe des Betrugs und Aufforderungen, die Ware sofort zu versenden.Da war ich immer noch im Krankenhaus :( Nun bin ich gerade entlassen. Da ich das rücksichtlose Verhalten des Käufers unverschämt finde, will ich ihm die Ware nicht mehr verkaufen. Habe ihn gebeten mir seine Bankverbindung zu nennen für Rückerstattung. Das lehnt er ab, er besteht auf Lieferung der Ware. Ich halte aber das "Vertrauensverhältnis" für gestört und lehne es aus Prinzip ab, so einem unfreundlichen Lackl das Ding zu verkaufen, will also vom Privatgeschäft zurücktreten. Nochmal: es handelt sich nicht um ein auf ebay.de zustande gekommenes Geschäft! Sondern per Kleinanzeige auf einem Portal. Wer kennt sich aus? Kann ich vom Verkauf zurücktreten oder muss ich liefern?
Rücktritt vom Privatverkauf möglich?
Recht,
Privatverkauf,
Rücktritt vom Vertrag
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