wie kann ich die Fensterbank in die Küchenarbeitsplatte integrieren?

Wir haben uns vor kurzem ein Haus gekauft und nun geht es um die Küchen-Planung bzw. ehr die Umsetzung…

Genau in der Wand an der die Küchenzeile stehen soll / muss befindet sich ein Fenster. Die Oberkante (OK) der Fensterbank ist auf 87 cm. Die Vorbesitzer des Hauses waren nicht sonderlich groß und haben die Küchenarbeitsplatte bündig mit der OK der Fensterbank abschließen lassen. Auf die Höhe der Küche / des Fensters haben wir beim Kauf nicht wirklich geachtet. Hätte unsere Entscheidung wohl auf nicht beeinflusst, ist ja eigentlich nur eine Kleinigkeit. Ich würde mit der Höhe von 87 cm wohl klar kommen (bin nur 1,61 m groß) aber für meinen Mann ist jeder cm kostbar. Meine Überlegung ist jetzt folgendes: Bis zur Unterkante (UK) des Fensters sind es nochmal 2,5 cm ab OK Fensterbank. Könnten wir von einer Standart-Arbeitsplatte mit 4 cm Stärke an der Stelle der Fensterbank einfach 2 cm von unten „ausdünnen“ (ausfräsen? ausmeiseln) und die Platte dann über die Fensterbank führen? Komplett drauf legen geht ja nicht weil man dann das Fenster nichtmehr öffnen kann. Natürlich bräuchte ich in dem Fall eine Arbeitsplatte die an der Stelle des Fensters statt 600 mm dann 600 mm + Fenstertiefe ist.

Funktioniert das in der Praxis so wie ich es mir in der Theorie vorstelle? Und wie dünne ich die Arbeitsplatte am einfachsten aus? (An der Stelle des Fensters ist weder Ceranfeld noch Spüle oder ähnliches Vorgesehen zwecks der Stabilität)

Oder: Habt Ihr eine bessere Idee? Die Arbeitsplatte in 2 unterschiedlichen Höhen zu gestalten geht leider aufgrund der Aufteilung der schon vorhandenen Schränke nicht.

heimwerken, Küche, Umzug
Hauskauf - Wann ist was fällig?

Wir stecken grade mitten im Hauskauf…Beim Notar waren wir schon nur werde ich aus dem Passus bzgl. der Zahlungsfälligkeit im Kaufvertrag und Übergabe nicht so wirklich schlau. Darin steht folgendes:

„§ 5 Kaufpreisfälligkeit Der Kaufpreis ist am 31.03.2016 zur Zahlung fällig. Die Fälligkeit tritt jedoch frühestens eine Woche nach dem Vorliegen der nachfolgenden Voraussetzungen ein: 1. #Die für den Erwerber in diesem Vertrag beantragte Eigentumsvormerkung muss im Grundbuch eingetragen sein. Der Eigentumsvormerkung dürfen nur die in dieser Urkunde genannten Belastungen des Vertragsgegenstandes nach Abt. II und III des Grundbuchs und gegebenenfalls Finanzierungsgrundpfandrechte des Erwerbers vorgehen. 2. #Die erforderliche Bescheinigung der zuständigen Behörden über das Nichtbestehen oder die Nichtausübung eines gesetzlichen Vorkaufsrechts muss erteilt sein.

Über das Vorliegen der Zahlungsvoraussetzungen werden sich die Vertragsschließenden selbst informieren. Eine Betreuungstätigkeit des Notars wird nicht gewünscht. Der Kaufpreis ist zum Fälligkeitszeitpunkt auf das Konto des Veräußerers bei der xxxxxxxxxx, zu entrichten.“

§ 8 Übergabe, Steuern, Abgaben u. Gefahrübergang

Die Besitzübergabe des Vertragsgegenstands erfolgt Zug um Zug gegen vollständige Kaufpreiszahlung…

§ 10 Vermietung, Verpachtung

Der Vertragsgegenstand wird vom Veräußerer selbst bewohnt, Dieser verpflichtet sich zur vollständigen Räumung des Vertragsgegenstandes bis zum 31.03.2016…“

o.g. Teile des Kaufvertrags sind nur Passagen welche ich denke das wichtige enthalten, also nicht der ganze Vertrag.

Die nötigen Bescheinigungen u. Eigentumsvormerkung etc. sind da (außer Zahlungsaufforderung vom Notar) Nun bin ich mir unsicher ob wir überhaupt noch eine noch eine Zahlungsaufforderung vom notar bekommen? Die Bank sagt, das gibt es immer, aber für mich hört sich das so an, als müsste ich zum 31.03.2016 automatisch zahlen oder?

Derzeit wohnt der Verkäufer noch in dem Haus. Müssen wir nun auch zum 31.03.2016 zahlen wenn der Verkäufer noch darin wohnt oder verschiebt sich die Zahlungsfälligkeit dann der Räumung durch den Verkäufer entsprechend?

Wie lange darf sich der Verkäufer nach Zahlungseingang noch mit der Schlüsselübergabe zeitlassen?

Kaufvertrag, Hauskauf, Zahlung
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