Hallo, folgendes Anliegen: ich besitze eine vermietete Wohnung mit einem Tiefgaragenstellplatz. Im Kaufvertrag und in der Teilungserklärung ist ein Einzelstellplatz auch aufgeführt, jedoch in der Teilungserklärung als Doppelparker ausgewiesen. Welche rechtliche Grundlage gibt es hier, dass mir auch ein Einzelstellplatz zusteht?