Ich wohne in einem Zweifamilienhaus mit einer Grundfläche von ca. 60m2, indem die Heizkosten auf die zwei Parteien aufgeteilt werden? Ich wohne im OG die andere Mieterin im EG und nutzt den Keller für sich mit. Sie hatte den ganzen Winter über das Fenster im Keller geöffnet und die Tür von Ihrer Wohung zum Keller, damit die Katze selbstständig rein und raus kann. Somit war das Haus von unter her immer sehr ausgekühlt. Muss ich hierfür die Heizkosten mit tragen?