Die zugeführte Wärmemenge definiert die Gasrechnung (m³ -> kWh). Die abgegebenen Wärmemengen werden über in kWh geeichte Wärmemengendurchflussmessgeräte erfasst. Damit ist der Wirkungsgrad definiert. Mit einem Wirkungsgrad von 0,8 ergeben sich 20% Verlust. Das Gesetz schreibt aber -sobald ein Eigentümer dies verlangt- den Schlüssel 70:30 vor. Und nun?