Wieviel von meinem Ausbildungsgeld darf ich behalten (HARTZ 4)?

4 Antworten

Alles was du auf dein Konto bekommst und nach Abzügen an eigenen Zahlungen an deine Mutter noch übrig bleibt.

Ich gehe mal davon aus das es sich bei den 1000 € um die Brutto Vergütung handelt, also um den Betrag, der dann auf deinem Azubi Vertrag steht.

Davon gingen dann aber zumindest Sozialabgaben wie z.B. Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung ab und bei einem etwas höheren Brutto dann auch Lohnsteuern.

Bei 1000 € Brutto würdest du also mit Steuerklasse 1 nach einem kostenlosen Brutto / Netto Rechner aus dem Internet um die 800 € Netto auf dein Konto bekommen.

Nun müsste man erst einmal wissen ob du mit deiner Mutter alleine wohnst und was an Warmmiete und Kosten für den normalen Haushaltsstrom monatlich zu zahlen ist ggf.auch noch Internet was du nutzt und was an monatlich notwendigen Aufwendungen wegen deiner Ausbildung entstehen, also z.B. Fahrkosten und Schul - Arbeitsmittel.

Dann müsste man anhand deines Bruttoeinkommens deine Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll ermitteln, dass wären zunächst 100 € Grundfreibetrag, ab 100€ - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto nochmal 10 % an Freibetrag dazu.

Bei 1000 € Brutto stünden dir also 280 € und wenn du min.1200 € Brutto hättest dann derzeit max.300 € an Freibetrag zu.

Diese 280 € Freibetrag bei 1000 € Brutto würden dir also theoretisch von den angenommenen 800 € Netto abgezogen und ergeben dann voraussichtlich um die 520 € anrechenbares Erwerbseinkommen.

Zu diesen ca.520 € käme dann sonstiges Einkommen wie z.B. derzeit min.204 € Kindergeld, du hättest dann ggf.um die 724 € anrechenbares Gesamteinkommen.

Derzeit hättest du von 14 - 17 Jahren min.einen Bedarf von 328 € für den Lebensunterhalt + dein Kopfanteil für die Warmmiete, würde diese gesamt also bei angenommen angemessenen 500 € liegen, dann würden das jeweils 250 € sein.

Diese 250 € + diese min.328 € = 578 € wäre dann dein Bedarf !

Du würdest aber angenommen 724 € haben, also um die 146 € über deinem Bedarf liegen.

Dann würden diese 146 € deinem Kindergeld zugerechnet und wieder zum Einkommen deiner Mutter, wenn deine Mutter also zu ihrer Rente selber noch Geld bekommen muss, weil sie ihren Bedarf nicht decken kann, dann würden diese 146 € darauf angerechnet und die Leistungen dementsprechend gekürzt.

Sollte deine Mutter aber nur für dich Leistungen beziehen, dann kann auch nichts angerechnet werden, dann müsstest du dich mit deiner Mutter selber einigen, müsstest du auch dann, wenn sie noch welche für sich bekommen würde.

Angenommen sie bekommt nur für dich Leistungen vom Jobcenter gezahlt und diese würden dann unterhalb deines anrechenbaren Erwerbseinkommens von angenommen 520 € liegen, dann würdest du aus dem Leistungsbezug raus sein und deine Mutter ja eh.

Dann hättest du angenommen deine 800 € Netto die du auf dein Konto bekommst und deine Mutter deine 204 € Kindergeld, diese 204 € könnte sie dann z.B. schon einmal für deinen angenommenen Kopfanteil der Warmmiete von 250 € verwenden.

Du müsstest ihr dann z.B. nur noch 46 € zahlen + evtl.von 60 € für Haushaltsstrom 30 € Kopfanteil + evtl.Anteil für Internet usw. und dann musst du dich einigen was deine Mutter ggf.an Kostgeld für deine Verpflegung und Versorgung möchte und das was dann bleibt wäre deine.

Würde deine Mutter aber selber noch Leistungen bekommen, dann würden diese angenommenen 146 € abgezogen und wenn sie weniger bekäme, dann würde auch sie aus dem Leistungsbezug raus sein.

Dann müsstest du ihr aber etwas mehr zahlen, denn diese 204 € Kindergeld könnte sie dann ja nicht mehr voll z.B. für deinen Kopfanteil der Warmmiete von angenommen 250 € einsetzen.

Denn sie müsste dann ja diese Kürzung durch die Anrechnung von nicht mehr benötigtem Kindergeld als ihr Einkommen auf ihren Bedarf ausgleichen, damit sie dann erst einmal wieder mit ihrem Bedarf auf Plus minus Null wäre.

mit 1000 Euro (netto?) bist du nicht mehr hilfebedürftig und hast keinen Anspruch mehr auf Alg2 und fällst somit aus der Bedarfsgemeinschaft raus

Deiner Mutter musst Du selbstverständlich das fehlende Geld ersetzen (für Miete und Lebensunterhalt)

Eigentlich musst du nur dein miet anteil bezahlen und dich entweder mit den Rest selber versorgen oder du handelst selber dein Kostgeld mit deiner mutter aus !Also miet durch die Personen dort ist das was du abgeben musst + eventuell 200-250€ Kostgeld! Was immer noch weniger ist als wen du eine eigen Wohnung hast!

Da du dort soviel verdienst bist du aus der bg raus und damit kanst du soviel verdienen wie du willst zb auch durch Überstunden !

Selbst wen von den 1000€ noch 250€ Versicherungen abgehen hast du noch genug Geld für dich über!

Wenn du tatsächlich 1.000 € netto erhältst, bist du nicht mehr in der Bedarfsgemeinschaft deiner Mutter. Sie bekommt während der Ausbildung ja weiter Kindergeld für dich und du zahlst ihr Kostgeld.