Wie Maßnahme Seitens Jobcenter ablehnen?

10 Antworten

du läufst da in die gefahr am ende gar keinen cent zu sehen.

  • du gehst das falsch an..

mache doch erstmal diese sache da, schaue es dir an, bemerke das du da weder überhauptnicht mit den leuten klar kommst noch ist das dein thema, du hast ein festes ziel für die selbstständigkeit vor augen und behältst da auch den fokus..

nach ein paar konflikten und tagen später erklärst du das dem amt und bittest dringlichst um eine andere und geeignetere maßnahme.. die werden blättern in ihrem schlauen hefter und du wirst die zeit finden dich wieder deinen orten da zu widmen und weiter für die prüfung zu lernen.

es hilft mit unter auch, mal eine anhöhrung an zu leiern und sich generell im grundatz zu beschweren über die bearbeitung.

was dir nichts bringen wird: einfach ablehnen...

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Alleine in Deiner Absicht , einen neuen Wirkungsgrad als Taxler(in) suchen zu wollen , und dazu nur noch die Ortskenntnis-Prüfung erfolgreich ablegen zu müssen , sollte doch an sich schon ein stichhaltiges Argument dafür sein , Dir diesen Weg statt der Verschiebung in irgend eine Schwachsinnsmaßnahme zu eröffnen.

Natürlich wirst Du die Zwangszuweisung in eine Nonsense-Maßnahme leider nicht so einfach verweigern können , aber liege ich richtig , daß die Ortskundeprüfung an sich nicht so wahnsinnig viel Geld kosten würde , und Du nach deren Bestehen dann tatsächlich Deinen Taxischein bereits bekommen könntest ? ( fehlt nur noch die Ortskunde )

Womit bestreitest Du Deinen derzeitigen Lebensunterhalt, bzw. welche monatlichen Fixkosten hast Du dabei momentan ?

Der Dame reicht das aber nicht aus,

Kann ich verstehen, da Du die Prüfung noch nicht hinter Dir hast. Die Einstellungsabsicht des Taxiunternehmers ist ja an die Voraussetzung geknüpft, daß Du die Prüfung bestehst.

Würde Dich denn die Teilnahme an der Maßnahme daran hindern, Dich auf diese letzte Prüfung vorzubereiten und sie zu absolvieren?

Ich kann Dir nur den Tipp geben, keine Eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben. Allerdings kann man Dich per "Verwaltungsakt" zunächst zur Teilnahme an dieser Maßnahme verpflichten.

Gegen den Verwaltungsakt kannst Du Widerspruch einlegen und mußt, für den Fall, daß dem Widerspruch nicht stattgegeben wird, dagegen klagen.

Das wiederum bringt aber vermutlich nur dann etwas, wenn Dich die Teilnahme an der Maßnahme tatsächlich so sehr an der Prüfungsvorbereitung und -durchführung hintern sollte, so, daß sogar das Sozialgericht das erkennen muß.

Sofern machbar, wäre meine persönliche Empfehlung an Dich, die A****backen zusammenzukneifen und die Maßnahme durchzuziehen, sofern sie Deinem Taxischein nicht maßgeblich entgegensteht.

Das ist ganz einfach, wenn du auf die Leistung verzichtest.Wer dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, hat eben keinen Anspruch.

Wenn ich dich recht verstehe,dann lernst du aktuell quasi im privaten Rahmen für deine Ortskenntnisprüfung ? In dem Fall darf das Amt doch tatsächlich zu einer Maßnahme schicken,denn was du privat machst, ist dein Privatvergnügen. Eine Chance, um die Maßnahme herumzukommen, würde ich sehen,wenn du deinen künftigen AG dazu bringst, dir eine Einstellungszusage zu geben,wo er dir das bescheinigt, was du hier bezüglich der Einstellung geschrieben hast. Denn Ziel dieser Maßnahme ist es, deine Jobchancen zu erhöhen, was mit einer Einstellungszusage aber bereits erfüllt ist.