Es geht um die Anrechnung von Geldgeschenken auf Hartz-IV

Ein Internetportal schreibt hierzu: "Nicht betroffen sind Geldgeschenke bei feierlichen Anlässen wie Geburtstagen oder Weihnachten"

Wie hoch darf nun die Höhe des Geldgeschenkes bei Geburtstagen, Weihnachten, Ostern sein, damit es nicht angerechnet wird?