Kann WG-Mitbewohnerin belangt werden, wenn sie Dinge auf einen anderen Namen bestellte und Briefe unterschlagen hat?

In der WG leben 4 Freundinnen. Alle im Alter zwischen 21 bis 25. Eine befindet sich noch in Ausbildung und wohnt nur jedes zweite WE und in den Ferien dort. Die anderen drei leben von Sozialhilfeleistungen bzw. stocken auf. Es ist also von vorn herein klar dass sie zahlungsunfähig sind.

Eine Mitbewohnerin steht in der Schufa und konnte online nichts mehr auf Rechnung bestellen. Also hat sie eine andere Mitbewohnerin gefragt, ob sie es für sie bestellen kann oder ob sie selber es auf einen anderen Namen bestellen kann. Die meinten dann es wäre in Ordnung. So kam es dazu dass diese Mitbewohnerin immer öfter auf anderen Namen bestellt hat und irgendwann die Rechnungen nicht mehr zahlen konnte.

Plötzlich stand der Gerichtsvollzieher vor der Tür und wollte eine Forderung von der Mitbewohnerin, die gar nichts mit den unbezahlten Rechnungen zu tun hatte.

Das Problem ist dass der anderen Mitbewohnerin nichts nachzuweisen ist. Sie hat Dinge auf anderen Namen bestellt und Rechnungen nicht beglichen. Der Lieferant hatte eine Abstellgenehmigung. Es ist also unersichtlich wer online Dinge bestellte. Auf den Namen der unschuldigen Mitbewohnerin kamen dann Mahnungen, Inkassobriefe und Mahnbescheide. Sie geht davon aus, dass die andere Mitbewohnerin die Briefe unterschlagen hat. Es gibt keinen Briefkasten. Die Briefe werden normal nur im Treppenhaus auf die Stufen gelegt, worauf nur die 4 WG-Mitglieder Zugriff haben.

Da in der WG eben 4 Personen leben, weiß man nicht wer es war. Die Mitbewohnerin die jetzt auf den Schulden sitzt machte schon Anzeige. So wie es aussieht wird sie aber auf den Schulden sitzen bleiben weil den anderen nichts nachzuweisen ist. Es geht um Schulden im 5 stelligen Bereich. Konkret bedeutet dass, dass sie in eine Privatinsolvenz muss, obwohl sie gar nichts online bestellte.

Finanzen, Freundschaft, Geld, Schulden, Recht, Hartz IV, WG
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