Hartz IV WG Zimmer, für wie viel zahlt das Amt?
Wenn ich jetzt als Hartz IV Empfänger ein WG Zimmer mieten möchte und das hätte dann ca 40m², würde das Amt das bezahlen wenn der Quadratmeterpreis angemessen ist?
5 Antworten
Vorausgesetzt man hätte dem Grunde Anspruch auf eigenen angemessenen Wohnraum bzw.auf die Übernahme der Kosten, was bei unter 25 jährigen nicht so einfach ist, dann käme es erst einmal darauf an wo man wohnt ( Stadt ) und ob man Single ist oder nicht.
Dann kommt es auch nicht zwingend auf die Größe an, die KDU - Kosten der Unterkunft müssen nur angemessen nach dem SGB - ll sein.
Guten Tag,
Hier in Stuttgart sind die Mieten so hoch, dass alg 2 nicht reicht für eine Einzimmerwohnung (450 Euro). Eine Einzimmerwohnung kostet 600 Euro.
Deshalb mieten viele Alg 2 Empfänger zu zweit (900 Euro) und zu dritt (1350 Euro) 3 oder 4 Zimmerwohnungen, damit die ortsübliche Miete bezahlt werden kann.
Das funktioniert Problemlos.
LG
Pumukelmia
jaha
45m² ortsüblich zahlen sie
wenn deine natürlich mit ihren 40m² exorbitant teuer ist, zahlen sie es nicht
Ja, das würde es. Es kommt auch nicht auf den qm an, sondern auf den Preis.
Ja würden sie