Hilft das Arbeitsamt für eine Umzug?

6 Antworten

Wenn du schon min.25 bist, dann bildest du wohnhaft bei deinen Eltern deine eigene BG - ( Bedarfsgemeinschaft ), ab da kannst du dann auch einen Antrag beim Jobcenter stellen, damit sie dir eigenen angemessenen Wohnraum finanzieren.

Es ist außer der Kaution für eine erste eigene Wohnung auch eine Erstausstattung dieser möglich, nur müsste die Kaution im Gegensatz zur Erstausstattung ans Jobcenter zurückgezahlt werden, da diese nur in Form eines zinslosen Darlehens gezahlt würde.

Könnte dann bei weiterem ALG - 2 Anspruch auf in monatlichen Raten von z.B. 10 % der maßgebenden Regelleistung für den Lebensunterhalt gleich abgezogen werden.

Arbeitsamt hat mit dir nichts zu tun. Wenn eher das Jobcenter. Und das können wir dir nicht pauschal sagen, musst am besten vor Ort mit der zuständigen Sachbearbeiterin vom Jobcenter sprechen.

Grundsätzlich gibt es auch Wohnungen ohne Kaution, bzw das Jobcenter hilft einen auch finanziell. Die Frage ist ob du über 25 oder unter 25 bist, da du ab 25 deine eigene Bedarfsgemeinschaft bildest.

(Schwerwiegende) Gründe für Auszug von U25 Jährigen

Die folgenden Gründe werden vom Jobcenter grundsätzlich als Auszugsgrund akzeptiert:

Gestörte Eltern-Kind-Beziehung

Beziehung hat nie bestanden oder ist dauerhaft gestört.

Gefahr für körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes

Elternteil ist schwer alkoholkrank bzw. psychisch erkrankt

Zerstörung der wirtschaftlichen Grundlagen der Familie durch Herbeiführen des „finanziellen Ruins“

Pendelzeiten sind nicht zumutbar

Umzug wird genehmigt, damit Ausbildungsplatz erhalten bleibt (LSG Sachsen- Anhalt, Beschluss vom 11.09.2012 – L 5 AS 461/11 B).

Nicht Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft zum Zeitpunkt des Auszugs (LSG NRW, Beschluss vom 15.04.2011 – L 19 AS 495/11 B ER).

Keine Geschlechtertrennung möglich bei Zusammenleben mit Geschwistern in der Wohnung der Eltern (SG Berlin, 07.04.2006 Az: S 53 AS 2004/06 ER)

Elternteil zieht aus der Wohnung an anderen Ort (LSG Thüringen, 06.02.2007, Az: L7 B 69/06 AS)

Folge Angaben werden nicht als Grund für einen Auszug anerkannt:

Familiäre Auseinandersetzungen

„Alltägliche und banale Probleme, die auszuhalten und zu lösen durchaus zumutbar erscheint“ (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.8.2007 – L 20 B 142/07 AS ER)

Wunsch mit Freund oder Freundin zusammen zuziehen

(LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.09.2012 – L 5 AS 613/12 B ER).


Rudrenimlu 
Beitragsersteller
 12.04.2020, 12:15

Ich bin über 25

Joshi9800  12.04.2020, 12:20
@Rudrenimlu

Es muss in erster Linie genehmigt werden. Deshalb ist es ratsam dann zu aller erst mit einer Sachbearbeiterin zu reden.

Bei Genehmigung, darf der unter 25 Jährige aus dem Elternhaus ausziehen und bekommt vom Jobcenter die Miete für die neue eigene Wohnung gezahlt – sofern diese als angemessen erachtet wird. Zudem kommt das Jobcenter ggfs. für Erstausstattung (§ 24 SGB II) der Wohnung und Umzugskosten auf, welche separate Anträge bedürfen.

Vorsicht: Unterschreiben Sie erst den neuen Mietvertrag, wenn die schriftliche Umzugsgenehmigung vom Jobcenter erteilt und damit die Kostenübernahme zugesichert wurde.

Jobcenter lehnt Antrag auf Umzug ab

Wenn der Antrag nicht genehmigt wird, müssen Sie davon ausgehen, dass das Jobcenter weder die KdU, noch Umzugskosten oder Erstausstattung zahlen wird. Es besteht jedoch die Möglichkeit innerhalb der geltenden Frist Widerspruch gegen die Entscheidung zu erheben.

https://www.google.com/amp/s/www.hartziv.org/blog/20190926-hartz-iv-und-u25-umzug-nur-mit-jobcenter-genehmigung-moeglich.html/amp

Bei ü25 solltest du auch dich informieren und Wohnungen suchen die angemessen sind.

Dann sollen Deine Eltern das gegenüber dem JC schriftlich manifestieren. Ich könnte mir vorstellen, daß das funktioniert, sofern Du noch keine 25 Jahre alt bist.

Falls es nicht funktioniert und Deine Eltern Dich dennoch loswerden wollen, brauchst Du evtl. einen Anwalt.

Die Miete und Nebenkosten werden über Hartz 4 bezahlt. Bei der Kaution können Dir Deine Eltern doch vielleicht helfen. Auf diese Weise werden sie Dich ja schneller los.

Dann geh zum Jobcenter die bezahlen es dann