Hartz 4 und arbeitsaufnahme?

3 Antworten

Wenn er die ALG - 2 Leistung am 31.03.2020 noch voll bekommt, dann ist diese als Vorleistung für April 2020 gedacht.

Bekommt er seinen ersten Lohn noch im April 2020 aufs Konto, dann gilt das sogenannte Zuflussprinzip, dieser Lohn wird dann unter Berücksichtigung von Freibeträgen auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll und ggf.weiteren abzusetzenden berufsbedingt notwendigen Aufwendungen auf die Leistung von April 2020 angerechnet.

Würde er den ersten Lohn dann erst im Mai auf dem Konto haben, dann würde auch nichts auf die April 2020 Leistungen angerechnet werden können.

Es käme dann also auf die Höhe des ALG - 2 für April an und was er an Brutto und Netto aufs Konto bekommt, wäre das anrechenbare Nettoeinkommen gleich / höher der ALG - 2 Leistung, dann müsste das volle ALG - 2 für April zurückgezahlt werden.

Diese Rückforderung kann man dann im Regelfall auf schriftlichen formlosen Antrag auch in Raten zurückzahlen.

Die Leistung die am 31.03 gutgeschrieben wird gilt für den Monat 04/20.

wenn dein Freund im Monat 04/20 Einkommen hat , dann gilt hier das Zuflussprinzip. ( es muss zurückgezahlt werden )

einfach im Lohnbüro oder Chef nachfragen ob das Geld Anfang Mai überwiesen werden kann.

Dann bekommt er ja am 31.3. noch die Leistung für April. Es kommt darauf an, ob das erste Gehalt tatsächlich noch im April auf seinem Konto ist. Dann muss er diese Aprilleistung (teilweise) erstatten.


Sirlanilot 
Beitragsersteller
 19.03.2020, 11:50

Das ist ja blöd. Dann kann er erst 1 April anfangen zu arbeiten

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