Ende letzten Jahres ist meine Mutter recht plötzlich verstorben.
Ich beziehe momentan ALG 2. Mit ihrem Tod wurde mir ein sechstel vom Haus meiner Eltern vererbt (Mein Vater lebt noch dort und wir sind drei Geschwister, von denen ein Bruder ebenfalls noch in dem Haus lebt. Meinem Vater gehört eine Hälfte des Hauses und uns Kindern nun jeweils ein sechstel).
Ich hatte ehrlich gesagt noch nicht den Kopf dafür, mir Gedanken zu machen, was dieses Erbe jetzt evt. für meinen ALG 2 Anspruch bedeutet, aber jetzt komme ich langsam wieder zu mir und mach mir Sorgen, weil ich dem Amt bisher noch nichts von dem Erbe mitgeteilt habe. Ich las nun, dass das Amt wenn jemand eine Immobilie erbt denjenigen dazu zwingen kann, dort einzuziehen oder die Immobilie zu verkaufen. Ich lebe in Hamburg und das Haus ist in Schleswig-Holstein. Der Rest der Familie würde einem Verkauf des Hauses nicht zustimmen. Da es in einem anderen Bundesland ist, mein ganzes Leben hier ist und ich ein schwer belastetes Verhältnis zu meinem dort wohnenden Bruder habe kann ich auch nicht einfach da mit hinziehen. Ich habe also momentan praktisch keinen (möglichen) finanziellen Nutzen von meinem Erbe.


1. Laufe ich Gefahr, dass ich meinen ALG 2 Anspruch durch das Erbe verliere? Bzw. kann mich das Amt zwingen, dort auch in das Haus zu ziehen oder irgendwie dafür sorgen, dass mein Vater und Bruder ausziehen müssen und das gesamte Haus verkauft werden muss, damit ich vom Erlös meines Sechstels meinen Lebensunterhalt bestreiten kann, bis ich wieder Arbeit finde?


2. Muss ich dies Erbe als Einkommen oder als Vermögen angeben?

3. Ist das Amt Eurer Erfahrung nach evt. kulant, wenn ich erkläre, dass ich durch den Tod meiner Mutter sehr in Mitleidenschaft gezogen war und daher erst jetzt daran denke, dem Amt von diesem sechstel geerbten Haus mitzuteilen?

Ich danke Euch!!!