Rezeptfreigabe Pflicht für alle restaurants?

Was haltet ihr davon wenn alle restaurants dazu verpflichtet werden ihre Rezepte frei zu geben ?

In meiner Nähe gibt es einen Pizzaladen der wirklich eine sehr gute Händchencurry Pizza zubereitet. Leider ist das Rezept geheim...

Irgendwelche Rezepte aus dem Internet können das nicht ersetzen zudem müsste ich die alle Mal Ausprobieren.

Ich hab nicht vor mein eigenen Pizza Laden auf zu machen aber ich möchte wenigsten die Möglichkeit haben die selbe Pizza zu machen.

Der Pizzamacher kann ja sein Rezept patentieren lassen sodass niemand sein Rezept weiterverkaufen darf und dass nicht gleich 10 pizzarien an dem selben Ort verkaufen dürfen ist bereits im Gesetz geregelt. Also gibt es meiner Meinung nach keinen Grund für den Pizzabäcker sein Rezept geheim zu halten. Ich komm deswegen bestimmt nicht öfter bei ihm einkaufen. Auch nicht weniger. Denn in der Regel haben die Leute nicht das Geld um sich jeden Tag eine Pizza für 7 Euro einzukaufen. Und die die eine kaufen sind entweder stinkreich oder haben keine Lust Zuhause was zu machen.

Ich denke nicht dass der Laden deswegen Pleite geht.

Was haltet ihr davon wenn pizzarien und Restaurants gesetzlich dazu verpflichtet sind ihre Rezepte freizugeben.

Vonmir aus gegen eine Gebühr wenn es sein muss.

Ich finde es sollte niemand daran gehindert sein gutes Essen zuzubereiten.

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Umsatzsteuerfreie Umsätze als Vorsteuerabzug?

Wir behandeln in unserer Akademie aktuell das oben genannte Thema, jedoch sind unsere Dozenten bei Fragen zum Unterrichtsstoff eher die falschen Ansprechpartner.

Grundsätzlich habe ich das Thema wie folgt verstanden:

a) ich verkaufe etwas innerhalb der EU -> UST-ID -> Rechnung ohne UST (Der Käufer bezahlt im jeweiligen Land Einfuhrumsatzsteuer)

b) ich verkaufe etwas außerhalb der EU -> Nachweis durch Zoll z.B. -> Rechnung ohne UST (Der Käufer bezahlt im jew. Land Einfuhrumsatzsteuer)

c) der Käufer kann Vorsteuer mit UST verrechnen

Nun zu den eigentlichen Fragen:

  1. Wenn ich nun etwas ins Ausland verkauft habe, habe ich ja so gesehen kein UST eingenommen, da die Rechnung umsatzsteuerfrei erstellt wurde. Lt. Skript habe ich nun aber ein Recht darauf, dies bei der Verrechnung mit der Vorsteuer zu berücksichtigen. Wie habe ich das zu verstehen? Zählen dann die 19% als UST quasi als Schuld gegenüber dem Finanzamt? (blicke da echt gar nicht durch ist sehr schwammig formuliert)
  2. Worin besteht der Unterschied zw. EU und Nicht-EU-Land mit Ausnahme d. Nachweises durch die UST-ID? Im Grunde genommen werden diese doch identisch "versteuert", oder?

Vielen Dank im Voraus! Falls ich die obigen Punkte (a-c) falsch formuliert habe könnt ihr mich hier ebenfalls gerne korrigieren. Bin wie gesagt nicht allzu erfahren in diesem Gebiet.

Geld, Ausland, Europäische Union, Handel, Umsatzsteuer, Vorsteuer, Wirtschaft und Finanzen

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