Dringend...bin verwirrt.. BAB/Berufsausbildungsbeihilfe und Unterhalt, was wird worauf angerechnet?
- Wenn ein Azubi BAB/Berufsausbildungsbeihilfe beantragt, muss er den Unterhalt der Eltern als eigenes Einkommen mit angeben und danach wird dann die Höhe des BAB´s berechnet, ist das richtig?
- Wieso will der Vater dann, nachdem das BAB mit Hilfe der Unterhaltshöhe berechnet wurde, nochmals die Unterhaltshöhe seinerseits prüfen lassen, ob er dann nochmal weniger Unterhalt zahlen kann? Es wurde doch das BAB schon entsprechend niedrig errechnet, weil der Azubi Unterhalt bekommt.
Frage: Kann der Vater danach den Unterhalt nochmal abändern und kürzen? Aber dann könnte der Azubi ja wiederum nochmal zum BAB gehen und den neuen (gekürzten) Unterhalt angeben und würde dann ja wiederum mehr BAB bekommen. Dieses Spiel könnte man ja dann beliebig fortführen, bis jeder der beiden Zahler immer weiter die Beträge kürzt?? Das kann ja nicht sein?!
Deshalb meine Frage, ob der Vater nach Berechnung der BAB-Höhe (die ja extra mit Angabe der Unterhaltshöhe entsprechend niedrig berechnet wurde), nochmals den Unterhalt einfach kürzen kann? Vater begründet, dass Azubi ja dann mehr Einkommen durch BAB hat. (Was Azubi ja dann wiederum ebenso bei der BAB wieder angeben könnte..)
Aber welche Zahlung/Leistung wird vorrangig berechnet? Welche wird worauf angerechnet, BAB auf den Unterhalt oder Unterhalt auf das BAB??
Leider konnten weder Jugendamt noch BAB darauf eine Antwort geben.
Nachtrag:
Oh man sorry ich hab einen Fehler gemacht!!
Ich hab Einkommen von 421,- NETTO und davon muss natürlich noch die 100,- Pauschale abgezogen werden !! Hatte ich oben vergessen. Sorry. Sind als 321,- und nicht wie oben 421,- !!