eBay Kleinanzeigen Geschäft rechtskräftig ?
Hallo,ich habe bei eBay Kleinanzeigen nach Dienstleistung für eine Bildbearbeitung gesucht.
Bei einer Anzeige unterhielten wir uns über die Bearbeitung und legten einen Preis fest.er wollte von mir die Auftragsbestätigung, also schrieb ich „Auftrag bestätigt“ Nun wurde das Bild nicht nach meiner Vorstellung gestaltet aber der Nutzer möchte die für sein Arbeitsaufwand / Arbeitszeit nun den Preis haben. Ich bekam eine Rechnung per Post und per Mail mit Zahlungsfrist.
Meine frage ist dies nun rechtskräftig ?
ich habe weder etwas unterschrieben, noch kann man nachvollziehen dass ich die Person unter der angegebenen Adresse bin.
Ich habe auf die Rechnung geantwortet, dass ich lediglich den Auftrag freigegeben habe und nicht die Zusage für den Kauf der Bearbeitung.(wenn sie nicht gefällt)
Ein Zahlungsziel wurde ebenso vorab nicht besprochen, darf er das ohne weiteres festlegen?
Wenn ich nicht zahle, kann er dann weitere Rechnungen / Mahnungen mit Aufschlag senden?
sollte ich die Mails ignorieren?
ich denke ich bin im Recht aber würde mir gern ein Anwalt Sparren
5 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/FordPrefect/1444744080_nmmslarge.jpg?v=1444744080000)
Die Frage ist rechtsirrig.
Hier geht es nicht darum, ob hier ein rechtsgültiger Vertrag zustandegekommen ist - denn das ist eindeutig der Fall. Die Frage ist, ob die Dienstleistung in dem vereinbarten Rahmen mängelfrei erbracht wurde. Und das ist strittig.
Wenn du mit dem Ergebnis nicht zufrieden bist, hast du ggfs. einen Anspruch auf Nachbesserung; ob und wenn in welchem Umfang, würde sich eher darüber definieren, ob es sich hier um einen Werk- oder einen Dienstvertrag gehandelt hat. Und das würde ggfs. ein Richter entscheiden müssen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/HeinrikH/1450036098621_nmmslarge__96_0_480_480_d5f31cb53e0f2891aac49f0951106a0f.jpg?v=1450036099000)
Ja, nach allem was Du hier angibst, ist der Vertrag höchstwahrscheinlich rechtskräftig.
Wenn er die Leistung wie vereinbart erfüllt hat, bist Du also auch verpflichtet zu zahlen. Ob Dir das Ergebnis gefällt oder nicht, spielt da keine Rolle.
Auch eine Zahlungsfrist, kann er Dir setzen. Wenn ihr keine Zahlungsbedingungen vereinbart habt, ist die Rechnung sofort fällig. Insofern ist eine Zahlungsfrist seinerseits sogar eher zu deinem Vorteil.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Du hast den Auttrag erteilt, also mußt du zahlen. Unterschreiben muß man nichts. Wenn du das Bild nicht 'kaufen' willst, ist das deine Sache.
Leider bleibt unklar, warum es nicht deinen Vorstellungen entspricht? Hast du dich unklar ausgedrückt?
Reklamieren kannst du, dann muß Derjenige es eben nochmal bearbeiten. Die Zahlung verweigern kannst du nicht,
![](https://images.gutefrage.net/media/user/ThatIce/1579618015793_nmmslarge__0_53_550_550_e77d432380da9b6ee84d06dd89769473.jpg?v=1579618016000)
Habt ihr wenigstens versucht ein Kompromiss zu finden? Die Person hat dort bestimmt auch viel Zeit reingesteckt und Moralisch gesehen könnte man wenigstens ein Teil davon bezahlen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ein verbindlicher Vertrag muss nicht zwingend mit Unterschrift geschlossen werden. Das ist sogar mündlich oder - wie in Ihrem Fall - per Text über das Verkaufsportal möglich.
![- (Recht, eBay, verkaufen)](https://images.gutefrage.net/media/fragen-antworten/bilder/420353115/0_big.png?v=1633343851000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Natürlich haben Sie Sorge zu tragen, dass IHR Account nur von IHNEN genutzt wird. Haben Sie Verdacht, dass es ggf. zu einer unerlaubten Fremdnutzung durch Hacker oder Accountsdiebstahl gekommen sein könnte, informieren sie umgehend eBay.
Das sollte allerdings anhand der Beschreibung aus der Frage oben ganz gut ausgeschlossen werden können :)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Nach dieser Logik dürfte man nur Geschäfte bei einem Treffen unter Vorlage eines Ausweises abschliessen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Das wird dir kein Richter glauben. Du hast auch deine Adresse angegeben und wenn einer dir Schaden will wird er auch nicht Stundenlang Einzelheiten per Email besprechen.
Das stimmt, aber da auch andere Personen unter meinem Namen schreiben können ist die Sache für mich nicht klar.sonst könnte ich Aufträge unter anderen Namen und Adressen erteilen und jeder bekommt eine Rechnung.
Ohne Personen Identifikation /Authetifikation finde ich dies ziemlich tricky