Gewerbliche Verkäufer muss Ware zurück nehmen?
Hallo,
ich beginne voraussichtlich in 2 Monaten ein Gewerbe als Wohnungsauflöser. Hier sammeln sich alle möglichen Haushaltsgegenstände an. auch Elektroartikel. Leider steckt man nicht in allem drinnen und ich möchte nicht alles stundenlang auf Herz und Niere testen. Wenn ich Artikel verkaufe und diese bewusst jedes Mal sicherheitshalber als defekt verkaufe (ob diese funktionieren oder auch nicht, einfach um mir langes untersuchen zu ersparen), muss ich diese auch zurück nehmen bei Nichtgefallen? Ich möchte alles was ich bekomme als defekt und Bastlerware weiter verkaufen um Nerven und Zeit für beide Seiten zu ersparen. Bin ich dadurch von Garantie, Gewährleistung und Rücknahmepflicht befreit? Natürlich werden dadurch auch voll funktionstüchtige Artikel als defekt verkauft..
6 Antworten
wenn du es als Bastlerware deklarierst, geht dir ggf Kohle flöten aber hast durchschnittlich bestimmt viel weniger Rücksendungen
mache aber besser vor dem Versand Fotos, sonst wird deine Bastlerware ausgeschlachtet und trotzdem zurückgeschickt.
Kosten // Nutzen würde ich eine Zeit kurz ausprobieren: "Versuch macht kluch"
und dir viel Erfolg in deinem neuen Gewerbe
danke dir vielmals. Ja das es weniger Rückläufer gibt wird so sein und das ist auch mein Ziel, mir wäre für meine Planung wichtig zu wissen ob ich trotzdem umtauschen muss, auch wenn ich als defekt und Bastlerware verkauft habe. Im Automobilgewerbe weiß ich das Bastlerware zum Beispiel so etwas ausschließt
Wer bitte schön kauft schon Waren, die du als defekt beschreibst zu mehr als einem Schrottpreis ?
Eine Garantie musst du nicht geben, das ist eine freiwillige Erklärung.
Aber du unterliegst der gesetzlichen Gewährleistung. Bei einem online kauf hat ein Verbraucher grundsätzlich ein Widerrufsrecht. Ansonsten hat er nicht grundsätzlich ein Rückgaberecht. Desweiteren muss der Artikel der Beschreibung entsprechen. Wenn man defekt schreibt, muss man schon genau dabei schreiben,was im einzelnen defekt ist. Man kann nicht einfach "defekt" schreiben, und sich dabei jeglicher Gewährleistung entziehen.
Wenn du die Ware in einem Laden anbietest, musst du sie nicht zurücknehmen. Bietest du sie im Netz an, schon !
Grundsätzlich musst du es vor Ort nicht zurücknehmen bei nicht gefallen, da es heißt :" Gekauft wie gesehen"
Online sieht das aber anders aus, dort musst du ein Widerrufsrecht geben auch bei gebrauchter Ware.
Die Gewährleistung kannst du auf 1 Jahr herabsetzten, hier gilt aber auch die 6 Monate Regel.
der Knackpunkt ist wohl die Bezeichung in einem Onlineangebot : Ausdrücklich als defekt, oder "nur" als Gebrauchtware
diese Wortpassage habe ich bei einer e-recht-Seite gefunden:
"..Allerdings stellt sich sich Frage was ein Mangel ist. Bei ausdrücklich als defekt verkaufter Ware ist der Defekt kein Mangel mehr.
Wird die Ware jedoch nur als gebraucht verkauft muss sie auch funktionstüchtig sein und ein Defekt wäre auch ein Mangel."
Nein, wenn du sagst :" Ist Defekt" dann nicht, das heißt aber nicht das du bei der Beschreibung was verheimlichen kannst.
Du als Verkäufer bist dennoch verpflichtet die Wahrheit anzugeben beim Artikel, ansonsten kann der Käufer die belangen.
Das ist falsch:
Es geht hier nicht um einen Sachmangel, sondern um das ganze normale Widerrufsrecht.
Und das kann man im Fernabsatz nicht ausschließen, niemals.
Wo habe ich denn das Widerrufsrecht gemeint ?
Der 1 Satz geht auf den stationären Handel, sprich vor Ort. Dort geht gekauft wie gesehen, er muss nichts zurücknehmen.
Dazu habe ich aber im 2 Satz noch folgendes geschrieben :
"das heißt aber nicht das du bei der Beschreibung was verheimlichen kannst."
Hier gehe ich auf die Verkaufsbeschreibung ein, die, wie beim Onlinehandel genau wie vor Ort wahrheitsgetreu sein muss, ansonsten kann der Käufer den Vertrag widerrufen aufgrund Arglistiger Täuschung.
Ich habe hier NIE behauptet das man das Widerrufsrecht ausschließen kann, da ich hier nicht davon geredet habe.
Also wie kommen Sie auf diesen Quatsch ?
"Und das kann man im Fernabsatz nicht ausschließen, niemals."
Interessant, dann möchte ich sie gerne als mein Händler haben, am besten Richtung Software, ich kaufe dann bei ihnen Online Produkte und gebe diese dann per Widerrufsrecht wieder zurück.
Denn man kann es ja nicht ausschließen richtig
Wenn du Waren aus Haushaltsauflösungen anbietest, musst du das natürlich auch genau so inserieren. Das sind ja gebrauchte Sachen. Da bist du nicht verpflichtet, eine Gewähr zu leisten. Folglich musst du auch nichts zurück nehmen.
Folglich musst du auch nichts zurück nehmen.
Ähem...
Der Begriff Widerrufsrecht sagt Dir aber schon was, oder?
Widerrufsrecht gilt nur im Online-Handel zwischen Privaten und Gewerbetreibenden. Gebrauchte Waren verhökert man auf dem Flohmarkt.
Stimmt, überlesen.
Aber er verkauft auch auf dem Flohmarkt als Gewerblicher, wenn die Sachen aus seiner gewerblichen Tätigkeit stammen.
ich danke für deine Hilfe! Ja natürlich wird es so beschrieben. Wie gesagt würde ich bei jedem Artikel dqazu schreiben "da ich das Gerät nicht kenne, verkaufe ich als ungetestete Bastlerware/ defekt". Mein Ziel ist es, wenn es unsere Gesetzesgebu7ng ermöglicht das ich nichts zurück nehmen muss. Ich bin ja kein Ladengeschäft und möchte die Artikel mit fairer Beschreibung weiterreichen
Nochmal:
Wenn Du Deine Sachen online verkaufst oder versteigerst, dann musst Du Deinen Käufern das 14-tägige Widerrufsrecht einräumen:
ja richtig das weiß ich, ich rede aber nicht von gebrauchter Ware, sondern von defekt/bastlerware