Fahrzeugverkauf, Gewährleistungsausschluss, Händler, Hilfe!?

Guten Abend,

ich bräuchte mal ein eure Meinung/ Hilfe dazu.

Vor ca. 2 Monaten haben wir an einen Gebrauchtwagenhändler einen Mercedes Cabrio aus dem Jahre 2016 privat verkauft mit ca. 88tkm.

Dem Händler haben wir mitgeteilt das die Frontschürze mal nachlackiert wurde wegen Steinschlägen sowie die Heckschürze da vor ca. 1 Jahr eine Dame mit dem Einkaufswagen daran hingen blieb.

In meiner Besitzzeit hatte ich mit diesem Fahrzeug keinen Unfall!

Fahrzeug gaben wir an einem Freitag ab, Montags telefonierte ich nochmal mit dem Händler ob alles in Ordnung sei bzw. ob er das Fahrzeug jetzt endgültig kaufen möchte?!

Händler antwortete das er das Fahrzeug nimmt und überwies mir den Betrag unverzüglich.

Der zweite Besitzer von dem Fahrzeug war ich.

Gegenüber dem Händler füllten wir einen Kaufvertrag aus mit folgende Klausel:

,, Gewährleistungsausschluss: Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung , im Hinblick auf sichtbare und unsichtbare Mängel, insbesondere bezüglich des Kilometerstandes, frühere Unfälle und etwa auftretender Schäden infolge frühere Unfälle."

Der Unfallfreiheit wurde nicht zugesichert, da 2 Besitzer.

Jetzt knappe 2 Monate später meinte der Händler das Fahrzeug hätte einen größeren Schaden gehabt bzw. das Heck wäre sogar von einem anderem baugleichen Fahrzeug drangeschweißt worden.

Droht dauernd mit einem Anwalt, schwere Betrug etc. und möchte knapp 5000€ Schadensersatz.

Wie würdet Ihr weiter mit diesem Händler verhandeln?

Auto, Recht, Gewährleistung, Händler, Privat, Verkauf, Auto und Motorrad
Verbindliche Bestellung, raus aus der Bestellung nach 10 Tagen?

Guten Tag,

am 04.05.2022 entschied ich mich bei einem (Vertrags-)Händler für ein gebrauchtes Motorrad im oberen vierstelligen Preisbereich, man unterhielt sich kurz darüber das der Händler ja sowieso 14 Tage mit der Lieferung warten würde bis das Widerrufsrecht abgelaufen sei (Fernabsatz greift hier doch gar nicht?), ich wies ihn daraufhin das ich entweder per Überweisung oder bar zahle, aufgrund des schlechten Wetters kam eine Probefahrt an besagtem Tag nicht zustande, zumal das Motorrad gerade mal 3 Jahre alt und in der Anzeige von Anschlussgarantie die Rede ist (Screenshots mehrfach vorhanden), eine Probefahrt wird dennoch zeitnah gemacht.

Ich habe eine verbindliche Bestellung zu einem spezifischen Fahrzeug (inkl. Fahrgestellnummer) unterschrieben, auf der Rückseite ist geregelt das man 10 Tage gebunden ist, der Händler sprach bereits von mindestens 14 Tagen bis überhaupt geliefert wird, weil Service und TÜV neu gemacht wird und ich ja auch nicht der einzige Kunde bei denen bin, was bei 1 1/2 Mechanikern in der Werkstatt wohl auch ein wenig länger dauert, ich wies darauf hin das ich das Motorrad natürlich schnellstmöglich haben möchte. 

Ich warte eigentlich auf die 10 Tage Ablauf ohne eine Rückmeldung vom Händler da ich nun gerne bei einem anderen Händler für einen "geringen" Aufpreis ein neues Motorrad erwerben würde was der aktuelle Händler angeblich nicht bestellen kann, bei einem anderen Händler sind diese aber auf Lager.

Ich wurde am selben Tag nochmal angerufen das mir per Mail eine Rechnung zugeschickt wird mit Bankverbindung und Anweisungen wie ich zu überweisen habe, diese kam bisher auch noch nicht.

Ich sagte das ich bisher keine Händlererfahrung habe und er mir sozusagen alles Schritt für Schritt erklären muss damit alles läuft.

Die Frage lautet nun, bin ich am 14.05.2022 aus der verbindlichen Bestellung raus und kann ihm einen Brief in den Briefkasten werfen das die Bestellung sich für mich erledigt hat oder muss ich nach Ablauf der 10 Tage erst eine Frist setzen zur Lieferung?

Ich wünsche einen schönen Sonntag und Danke bereits im voraus allen sinnvoll Antwortenden.

Motorrad, Recht, Bestellung, Händler, Kauf, vor Ort, Auto und Motorrad
Gebrauchter Wagen (Bastlerauto) ohne Garantie gekauft?

Hallo zusammen,

ich hoffe ich finde hier Hilfe. Unzwar hat mein Mann mir einen gebrauchten BMW 116i gekauft. Als er vor Ort war und den Kauf abgeschlossen hat, sagte der Händler ihm, dass der Wagen keine Garantie hat, außerdem wurde dies und der Zusatz, dass es ein Bastlerauto ist im Vertrag geregelt.

Ich bin wenns hochkommt 700 km bisher mit dem Wagen gefahren und er hat bereits 2 x die Motorleuchte blinken lassen. Beim ersten Mal haben wir es ausschalten lassen (nach Werkstattbesuch) und beim zweiten Mal war mir unwohl bei der Sache und wir habens woanders kontrollieren lassen, da sich der Wagen wirklich GARNICHT mehr fahren ließ. (Hat gerüttelt wie ein Traktor, Gas hat kaum funktioniert, Motor war nach 10 Meter Fahrt am glühen und es war einfach schrecklich). In der Werkstatt wurde nur ein Schaden von 1400 € ermittelt. (Steuerkettensatz etc.). Dort sagten sie ebenfalls, dass der Schaden vom Händler vertuscht wurde und wir verarscht wurden, durch die Klausel mit dem Bastlerauto und keiner Garantie.

Zu meiner Frage:

Haben wir auf irgendwas einen Anspruch? Es schmerzt sehr für mich so eine Summe zahlen zu müssen ..

Muss der Händler trotz Klausel, keine Garantie und Bastlerauto uns gesetzlich trotzdem die Garantie gewähren?

Ist es ein arglistig verschwiegener Mangel? (Kennzeichen Bastlerauto war ja vorhanden, mein Mann kannte die Bedeutung nicht und der Händler hat es ihm falsch erklärt)

Gibt es Gesetzesauszüge die mein Recht stützen würden?

Ich bin für jede Hilfe dankbar!!

Auto, Recht, Garantie, Händler, Reparaturkosten, Täuschungsversuch, Auto und Motorrad
Welche Rechte bei Gebrauchtautokauf?

Hallo,

von meiner Freundin die Eltern haben vor kurzem ein Gebrauchtauto gekauft.

Sie gingen zu ihren Autohändler des Vertrauens den sie kennen und ihm auch vertrauen. Das passende Auto wurde 500 km weit entfernt gefunden.Es wurde als Mietauto benutz und scheint wie neu zu sein. Der Händler meinte das ,dass Auto sehr gut sei und fast wie neu ist und das sie ihm auch vertrauen müssen da er ihnen jetzt kein dreckiges oder kaputtes Auto verkauft. Wenn man es bestellt dann hat man es sozusagen schon gekauft und kann nicht vom Kaufvertrag zurücktreten .34 000 Euro hat es gekostet. Da das Auto bestellt wurde konnten die auch keine Probefahrt machen und auch wegen Corona.

Das Auto kam, der Händler ist mit denen eine Runde gefahren und hat denen über das Auto etwas erzählt und fertig. 1 Tag später ist ihnen ein ekliger Rauchgeruch aufgefallen. Sie haben sich an den Händler gewendet und er meinte das er so mit dem Auto Beschäftigt war das er es nicht gerochen hat und allgemein hat er die Situation runtergespielt.. Es wurde eine Ozonreinigung für 9 Stunden durchgeführt. Danach wurde es nicht besser und jetzt wollen die ihn nochmal anrufen. Sie sind sehr verärgert und jetzt haben die mich um Hilfe gebeten..

Aus meiner Sicht finde Ichbewusstsein ziemlich dreist von Händler. Ich mein es wurde auch nicht angegeben das es ein Raucherauto ist.. es wird eindeutig vertuscht. Welche Rechte hat man bzw. was kann ich denen raten?

Autokauf, Händler
Besteht Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag nach erfolgloser Reparatur, auch wenn Händler dies nicht bestätigt?

Anfang Oktober 2019 wurde ein Waschtrockner von einem Händler geliefert. Anfang November 2020 wurde die Reparatur über den Kundendienst des Herstellers ausgelöst, Auftragsannahme war Anfang November. Der Händler wurde per Email darüber in Kenntnis gesetzt, das die Rechnung abhanden gekommen war und der Händler sendete daraufhin die Rechnung erneut zu, die Reparaturanfrage wurde nicht an ihn gestellt.

Der Waschtrockner funktionierte noch, aber es waren 3 Mängel aufgetreten. Der Kundendienst kam erst am 5.12., im Zuge dieser Reparaturarbeit wurde die Waschmaschine gänzlich funktionsuntüchtig. Der Kunde hatte Derartiges nicht geahnt, war darauf nicht vorbereitet und ihm fehlt nun ein Gerät zum Waschen. Der Kundendienst musste ein Ersatzteil bestellen, kam am 11.12. Es stellte sich heraus, dass neues elektronische Bauteil nicht mit den veralteten Komponenten im Gerät zusammenpasst. Der Techniker bestätigte auf dem Reparaturbeleg, dass der Händler nun das gleiche Gerät neu zusenden muss.

Telefonisch wurde am 11.12. der Händler darüber informiert als auch per Email, der Händler teilte per Email dann mit, dass er sich erst mit dem Hersteller in Verbindung setzen muss, um herauszufinden, ob er das defekte Gerät abholen sowie dass das gleiche Gerät nicht neu bestellt werden kann. Es ist aber defakto so, dass es dieses Gerät noch immer bei vielen anderen Fachhändlern zu kaufen gibt.

Am Telefon wurde der Händler nach mehrfachen erfolglosen Versuchen noch einmal erreicht und es kam wiederum die Antwort, dass er sich erst beim Hersteller erkundigen müsse. Der fragte dann, ob er vom Kaufvertrag zurücktreten kann, da das Gerät nicht neu bestellbar ist. Der Händler reagierte nicht. Daraufhin sendete der Kunde mehrere gleichlautende Faxe sowie Emails mit der Nachricht innerhalb von 7 Tagen eine Neulieferung zu erhalten oder innerhalb von 3 Tagen die Bestätigung zu erhalten, dass ein Rücktritt vom Kaufvertrag erfolgen darf.

Der Händler antwortete 2 Tage später mit der Nachricht, dass eine Spedition sdas defekte Gerät abholen wird. Aber kein Satz darüber, ob dem Rücktritt vom Kaufvertrag zugestimmt wird oder doch noch ein neues Gerät geliefert wird! Der Kunde sendete vor dieser Mail ein Einschreiben an den Händler mit der Forderung der Neulieferung des Gerätes innerhalb von 7 Tagen nach Eingang des Schreibens oder der Bestätigung des Rücktritts vom Kaufvertrag, ansonsten wird es zu Schadensersatzforderungen kommen. Der Kunde hat den Händler in Kenntnis gesetzt, dass die Waschmaschine aus familiären als auch beruflichen Gründen benötigt wird, um saubere Utensilien zur Verfügung zu haben. Der Händler meldet sich aber wieder nicht.

Hat der Kunde nun das Recht, einfach eine neue Waschmaschine zu kaufen? Oder muss er noch die Nachricht des Händlers abwarten oder die 7-Tage-Frist? Was ist wenn der Händler den Kaufpreis nicht zurück erstattet, sondern nur das defekte Gerät abholen lässt, ohne ein neues zu liefern? Ist die Reparaturzeit nicht längst überschritten?

Rechtsanwalt, Recht, Kaufvertrag, Händler, Jura
Sofa hat Mängel Rücktritt hilfe?

Hallo, ich habe bei einer Möbelkette ein Sofa gekauft. Es war natürlich kein Sofa was 2000€ kostet jedoch habe ich mit diesem Probleme es fusselt sehr stark kaum setzt man sich auf dieses bilden sich in den Bereichen sofort Fussel auch mehrmaliges absaugen brachte keine Besserung. Das Möbelhaus gesteht diesen Fehler ein und hält Rücksprache mit dem Hersteller diese sicherten eine Nachlieferung Mitte September zu, demnach habe ich ein Schreiben Mitte September an das Möbelhaus geschickt mit der Bitte um Nachbesserung innerhalb 10 Tagen sollte diese Nachbesserung nicht stattfinden werde ich vom Kaufvertrag zurücktreten dies habe ich aufgrund des Versprechens (Lieferung Mitte September) als Sicherheit gesendet da ich zu diesem Zeitpunkt schon 2 1/2 Monate gewartet habe. Die Zeit ist schon lange verstrichen .

heute rief das Möbelhaus an, und sagte mir die Couch wäre da ich sagte dazu : Das ich ein Schreiben habe zukommen lassen und damit vom Vertrag nun zurückgetreten bin was auch im Schreiben steht.

der Verkäufer sagte na jetzt ist die Couch aber da sollen wir diese liefern oder holen sie diese ab?

ich wiederholte mich nochmal und der Verkäufer meinte das dies gar nicht geht da Sie erstmal nachbessern dürften. Die Frist zur Rückzahlung des Kaufvertrages wurde auch ignoriert was kann ich denn jetzt tun :/ ich möchte von diesem Unternehmen keine Möbel mehr nie wieder.

Möbel, Recht, kaufen, Händler, Rückzahlung, Sofa, Frist

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