Händler will Anzahlung?
Hallo,
ich habe heute ein Gebrauchtwagen gekauft. Ich habe kein Kaufvetrag unterschrieben, sondern nur eine Rechnung erhalten und unterschrieben. Ist es das selbe?
Der Gebrauchtwagenhändler meinte, ich soll von 22.000€, morgen 500€ per Sofortüberweisung bezahlen und den Restbetrag i.h.v 21.500€ innerhalb einer Woche.
Den Gebrauchtwagen kann ich dann in drei Wochen mitnehmen (die drei Wochen waren mein Wunsch). Er hat mir jetzt schon die Unterlagen wie den Fahrzeugschein und den Brief gegeben. Die Schlüssel und das Auto sind noch bei ihm.
Wenn ich in der nächsten Woche die 21.500€ überweise, kann etwas passieren? Oder bin ich auf der sicheren Seite mit dem Schein und dem Brief?
4 Antworten
Das ist schon normal. Wenn du die Papiere hast Teil 1 und 2 kann er es nicht ohne weiteres weiter verkaufen.
die wollen sich auch absichern .
mit den Papieren kannst du den auf dich anmelden und da kann eigentlich nichts passieren. Dass der Händler das Auto ins Ausland verkauft, erwarte ich nicht. COC wäre noch gut , dann fällt zumindest das europ. Ausland weg.
So war es bei mir vor zwei Jahren beim Neuwagenkauf auch:
Ein paar hundert Euro Anzahlung sofort, bei Abschluss des Kaufvertrages, den Rest per Überweisung, und zwar bevor ich das Auto abgeholt hatte.
Bei mir musste es allerdings möglichst schnell gehen, weil ich dringend wieder ein Auto brauchte. Da lagen also keine drei Wochen dazwischen, sondern nur ein Wochenende.
Und bei mir kam noch dazu, dass der Händler mir das Auto auch gleich zugelassen hatte, da wollte er natürlich vorher das Geld sehen.
Also damals Donnerstags Anzahlung, Freitags den Rest überwiesen, Montag nachmittags das Auto abgeholt, das Montag morgens vom Händler fix und fertig auf mich zugelassen wurde.
Eine Vorauszahlung dürfte zwar nicht überall zwingend gefordert werden, so in dieser Form aber auch nicht unüblich sein, wenn man beim Händler kauft.
Einen Kaufvertrag, der auch eindeutig als solcher zu erkennen war plus Rechnung zusätzlich habe ich allerdings vorher auch schon bekommen.
Und beim Gebrauchtwagenkauf von Privat würde ich auch nur "Geld gegen Auto" kaufen und keinen Cent vorher bezahlen.
Einen schriftlichen Kaufvertrag sollte/muss man schon haben. Das ist dann auch dein Eigentumsnachweis in Verbindung mit der Rechnung.
"Kann etwas passieren" - Ja, wenn zwischen der Überweisung und der Lieferung der Händler in Konkurs gehen sollte, dann ist dein Geld und auch das Auto erst mal weg.
Das er dir die Fahrzeugpapiere für die Zulassung gegeben hat, hat nicht viel zu sagen.
Bei einem Autokauf gibt es überhaupt keinen Grund für eine Anzahlung. Zahlung gegen Auto. Nur so bist du wirklich sicher.