Darf der Händler das?
Hallo, ich habe erst vor 5 Tagen mein neues Auto abgeholt und heute hat die Motorkontrollleuchte geleuchtet. daraufhin habe ich den Fehlerauslesen lassen und es sind verschiedene Fehlercodes rausgekommen. Nun wollte ich den Händler kontaktieren wegen der Gewährleistung, aber mir ist leider aufgefallen das auf dem Kaufvertrag etwas steht. (Händler wurde noch nicht angerufen)
Normalerweise als Gewerblicher Händler ist es doch nicht erlaubt die Gewährleistung derartig abzuändern oder? (Siehe Bild)
+ Was zusätzlich kommt wurde bei genauem Beobachten von einem KFZ´ler festgestellt, das Fahrzeug hatte definitiv mal einen Schaden auf der Fahrerseite, da Kotflügel und Scheinwerfer getauscht wurden.
Bin ich jetzt in eine Falle getappt oder gibt es da noch einen Ausweg heraus durch meine Unachtsamkeit.
8 Antworten
Wenn der Verkäufer ein gewerblicher Händler war, ist das definitiv ungültig. Er kann die Gesetzliche Gewährleistung nicht ausschließen.
Was aber seine kann und ein sehr beliebter Trick ist: ein Mitarbeiter der Firma wird einfach kurzerhand als Privater Verkäufer eingetragen oder das Auto wird plötzlich nur noch im Kundenauftrag verkauft um eben die Gewährleistung ausschließen zu können. Hier wird es plötzlich extrem wichtig wer als Verkäufer im Vertrag steht
Das ist absoluter Müll, der da steht. Jedes Wort. Sofort Anwalt
klingt kurios
Problem: das klingt nach Ausschuss, Verkauf nur an Wiederverkäufer bzw. ins Ausland.
ein Händler kann keine Gewährleistung ausschließen, bei B2B kann er es durchaus.
oder bei Verkauf im Kundenauftrag ebenfalls
Nein er kann die Gewährleistung als Händler nicht ausschließlich. Fordere Nachbesserung ansonsten Anwalt.
Für einen gewerblichen verkäufer definitiv unzulässig, eventuell sogar für einen Privatverkäufer, sofern es sich um einen Formvertrag handelt.
Gegebenenfalls solltest du dich an die Verbraucherzentrale oder an einen Anwalt wenden.
Das Auto kommt ursprünglich aus italien macht es da etwas aus ?