Auto mit 300.000 km kaufen und motorschaden?

7 Antworten

Zum einen muss man (ganz Wichtig) zwischen einer Garantie und einer Gewährleistung unterscheiden. Das bringen einige gerne mal durcheinander. Zum anderen ist es ein Unterschied ob es ein Privatverkauf oder Händlerverkauf ist. Darüber hinaus muss man eben so unterscheiden auf welche Teile sich eine Garantie und Gewährleistung bezieht. Verschleißteile sind davon ausgeschlossen.

Ein privater Verkäufer:in kann in einem Kaufvertrag kpl. alles ausschließen. Das ist der berühmte Satz "gekauft wie gesehen". Ein Händler kann das nicht. Grundsätzlich gilt eine Sachmängelhaftung 48 Monate die jedoch von Händlern nahezu immer auf 12 Monate reduziert werden. Von diesen 12 Monaten sind die ersten 6 Monate die Zeit in der ein Käufer geltend machen das irgendwas z.B. nicht Funktioniert. In den zweiten 6 gilt dann die hier schon erwähnte Beweislastumkehr.

So ist mir das bis jetzt bekannt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufl. Hintergrund, 2Rad, Autoverm., Maintenance, Leasing

Die falschen Antworten hier sind schon erschreckend.

Ist es denn wirklich soo schwer, mal die Begriffe Sachmängelhaftung und Beweislastumkehr zu googeln?

Klicken: Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung

Klicken: Beweislastumkehr für das Vorliegen eines Sachmangels nach § 477 BGB

Kopfschüttel...


autofragede 
Beitragsersteller
 17.09.2021, 23:40

Du bist der einzige; der hier Ahnung hat.. wirklich erschreckend.. :/

Grundsaetzlich haftet der Haendler gegenueber dem Verbraucher 24 Monate (bei gebrauchten Artikeln vertraglich verkuerzbar auf 12 Monate) fuer alle Sachmaengel, die dem betreffenden Artikel bereits zum Zeitpunkt der Uebergabe an den Kaeufer angehaftet haben. Er haftet jedoch nicht auch fuer solche Maengel, die erst nach der Uebergabe entstanden sind und zum Zeitpunkt der Uebergabe noch gar nicht vorhanden waren.

Waehrend der ersten 6 Monate gilt die sog. "Beweislastumkehr". Das heisst, dass bei in diesem Zeitraum sichtbar gewordenen Maengeln die (widerlegbare!) Vermutung gilt, dass der Mangel bereits von Anfang an vorhanden oder zumindest im Ansatz vorhanden war. Diese Vermutung gilt aber nur, wenn der Mangel auch mit dieser Vermutung vereinbar ist.

Dass ueberhaupt ein Sachmangel vorhanden ist, muss im Streitfall unabhaengig von der Beweislastumkehr immer vom Kaeufer bewiesen werden. Die Beweislastumkehr bezieht sich naemlich lediglich auf den Nachweis dafuer, dass der Mangel bereits von Anfang an vorhanden oder zumindest angelegt war und nicht auch auf den Nachweis des Sachmangels selbst.

Ein allgemein zu erwartender Verschleisszustand ist kein Sachmangel.

Im von dir beschriebenen Fall muesste also erst einmal festgestellt werden, ob ein nach einer Laufleistung von 300.000 Kilometern erreichter Verschleisszustand des Motors, der dann 4 Monate spaeter zum Totalausfall fuehrte, ueberhaupt einen Sachmangel darstellt. In den meisten Faellen duerfte das wohl nicht der Fall sein.

Ich vergleiche das immer gern mit einem Fischbroetchen, das nach 4 Tagen verdorben ist. Da wird man mit der sog. "Gewaehrleistung" auch nicht weiter kommen.

Nach 4 Monaten hat der Händler einen Feuchten mit dem Auto zutun, es sei denn Du kannst nachweisen, dass Dir die Ursache wissentlich verschwiegen wurde.


Ratefuchs007  17.09.2021, 20:39

Das ist falsch, innerhalb der ersten 6 Monate ist der Händler in der Beweispflicht, nennt sich Beweislastumkehr.

autofragede 
Beitragsersteller
 17.09.2021, 20:37

Wie meinst du das? Natürlich haftet er, oder nicht? Die gesetzliche Gewährleistung ist ja 12 Monate (6 Monate zu meinem gunsten/6 Monate Beweislast bei ihm)

Wer sich solch ein Auto kauft, weiß i.d.R. was evtl. auf in zukommen könnte, der Preis ist ja auch entsprechend nieder. Man kann auch mit Fahrzeugen mit viel weniger Laufleistung Pech haben. Alles ist ein Risiko.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung