Nach nicht mal 1000 km Motorschaden Gewährleistung händler?

5 Antworten

"Mit dem Händler habe ich schon geredet er möchte Zeit bis morgen für das weitere Vorgehen"

Warte doch erst mal ab was er dir vorschlägt. Vielleicht will er dir ja eine Rückabwicklung anbieten oder Tausch mit einem anderen Fahrzeug.

Das Alter des Fahrzeuges spielt schon eine Rolle. Eine Reparatur muss auch im Verhältnis zum Fahrzeugwert gesehen werden.

Einfach hier nur mal Gesetzestexte zu kopieren ist nicht wirklich hilfreich. Zur Gewährleistung gibt es viele verschiedene und teilweise auch nicht nach vollziehbare Urteile.

Meine Frage ist was sind meine Rechte?

Sofern ein Sachmangel vorliegt:

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

§ 437 Rechte des Käufers bei Mängeln

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

1.

nach § 439 Nacherfüllung verlangen,

2.

nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und

3.

nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

Die Reparaturen muss er auf jeden Fall bezahlen und den Schaden beheben da der Händler 150 km weit entfernt ist muss er ja das Auto auch holen oder?

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

§ 439 Nacherfüllung

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

Kann ich auch mein vollen Geldbetrag zurückverlangen und das Auto zurückgeben?

Siehe dazu Vorgehensweise in meiner ersten Antwort. Andere Vorgehensweisen (sofortige Rückabwicklung) liegen in der Hand des Verkäufers.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Kfz-Meister

verreisterNutzer  03.02.2021, 22:37

Die Laufleistung des Wagens spielt hier keine Rolle oder? Also egal ob 150.000 oder 250.000 km?

verreisterNutzer  03.02.2021, 22:42
@ichbinhannes

Im Kaufvertrag steht auf jeden Fall nicht ( Auto mit Motorschaden) deswegen möchte ich hier so schnell wie möglich mein Geld zurück

ichbinhannes  03.02.2021, 23:00
@verreisterNutzer

Wie gesagt, die rechtliche Vorgehensweise ist meine erste Antwort, also zuerst zweimalige Nachbesserung.

Wie lange ist das her, dass du das Auto gekauft hast? Hast du es privat oder beruflich gekauft?
Gewährleistung hast du sowie so bei einem gewerblichen Verkäufer, ob der Verkäufer da reinschreibt, ist völlig egal.

Bei einem Privatkauf ist der gewerbliche verkäufer auch beweispflichtig, dass der Schaden nicht schon bei der Übergabe da war.Insofern hätte hier der Verkäufer auch schlechte Karten.


verreisterNutzer  03.02.2021, 23:02

Es ist nicht privat und das Auto habe ich im Januar geholt dieses Jahr

berndcleve  03.02.2021, 23:11
@verreisterNutzer

Das heisst du als Käufer bist Unternehmer gewesen ? Dann gilt hier nicht die Beweislastumkehr.

Was Ihr vereinbart habt, kannst Du auch vom Händler einfordern, Gewährleistung bei Motor und Getriebe, Rückgabe bei Motorschaden. Es kommt darauf an, wie lange Du das Auto bereits im Besitz hast, das steht nicht da. Wenn Du es schon einige Zeit gefahren bist, kannst Du den vollen Betrag nicht zurück fordern.


verreisterNutzer  03.02.2021, 22:37

Ich habe es bisschen länger als 1 Monat.

Gesagt, oder schriftlich bestätigt?


verreisterNutzer  03.02.2021, 22:31

Im Kaufvertrag steht das mit der Gewährleistung auf Motor und Getriebe. Das mit dem zurückgeben hat er gesagt aber der Händler ist seriös hat keine einzige schlechte Bewertung deshalb habe ich auch bei denen gekauft ist kein hinterhoftürke.