Tüv wird aberkannt - Autobewegung?
Meinem Auto wird mit Sicherheit der TüV aberkannt.
Der Händler hat mich damit übers Ohr gehauen. Er sitzt jedoch 1 Std Fahrzeit von mir entfernt.
Wenn der TÜV aberkannt wird, habe ich gelesen, darf ich wohl mit dem Auto noch nach hause fahren?
Dort müsste ich es aber in die Garage stellen.
Der Händler wird dann zur Nachbesserung aufgefordert, Wie bekomme ich dann aber das Fahrzeug ohne TÜV dort weg?
Darf ich mit dem abgemeldeten Fahrzeug auch gleich zu meiner Werkstatt fahren? Denn dort konnte man es entweder dann reparieren, oder der Händler könnte es dort abholen.
5 Antworten
Was verstehst Du unter "TÜV wird aberkannt"? Entweder der hat TÜV oder er hat keinen! Wenn die Kiste nicht gerade schwerste Defekte an den Bremsen hat oder eine Ölspur hinter sich her zieht, kannst damit noch durchaus weiter fahren. Du hast dann 6 Wochen zeit, die Mängel abzustellen und wieder zur Nachprüfung zu kommen. Das kostet nochmal, aber nicht so viel, wie die HU.
Und fahren kannst noch sonst wohin! Da gibt es keinerlei Einschränkungen! Aber... Wenn der TÜV Mängel feststellt, durch die der Wagen keine Plakette bekommt, solltest mit genau diesem Mängelbericht zum Händler und ihm unter die Nase reiben.
Dann weiß er schon mal, was er abzustellen hat. Über die nähern Umstände zum Autokauf, Kaufvertrag, Händler... ist hier nichts bekannt. Aber im Regelfall hat er auch das Recht auf Nachbesserung, Minderung, Wandlung, Rücktritt!
Zumindest darfst Du zB die Mängel nicht in einer anderen Schrauberhöhle abstellen lassen und dann dem Händler die Rechnung präsentieren.
Kommt auf die Mängel an. Unter Umständen kannst du dann gleich beim TÜV einen Abschleppwagen bestellen, weil du nicht mehr vom Hof fahren darfst.
Bei nicht so gravierenden Mängeln darfst du noch in eine Werkstatt fahren (und danach auch wieder zum TÜV). Dabei darfst du aber keine Umwege fahren und musst immer nur die kürzeste Strecken nehmen. Den Zulassungsbezirk darfst du in keinen Fall verlassen. Eine Fahrt zu einem eine Stunde entfernten Händler ist auf keinen Fall erlaubt. So eine Fahrt darf dein Wagen nur auf einem Abschleppwagen machen.
Nur zur Werkstatt, denn ich werde mich von diesem Fahrzeug leider trennen müssen.
Wenn der Händler dich über Mängel am Fahrzeug getäuscht hat, hast Du das Recht den Vertrag zu widerrufen oder anzufechten (genaues könnte dir ein Anwalt sagen).
Also wenn der Händler das Auto nicht freiwillig zurück nimmt und den Kaufpreis zurück erstattet, würde ich zu einem Rechtsanwalt gehen.
Ja. Du darfst damit zur Werkstatt fahren.
es ist eine Ordnungswidrigkeit., die u.U. bei einem Unfall den Versicherungsschutz kostet
WENN DU KEINEN TÜV MEHR HAST; DARFST DU MIT DEM WAGEN NICHT MEHR FAHReN
ohne TüV Plakette: nein