Sind Menschenrechte tatsächlich universell gültig?

9 Antworten

Dann vergleich doch einmal die Menschenrechte im Islam (Kairoer Erklärung) 

https://de.wikipedia.org/wiki/Kairoer_Erkl%C3%A4rung_der_Menschenrechte_im_Islam

mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte

https://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeine_Erkl%C3%A4rung_der_Menschenrechte

Dann wirst Du schon gravierende Unterschiede dabei bemerken, warum Menschenrechte nicht universell gültig sind.

Eine Analyse der unterschiedlichen Ansichten bringt sicher Aufklärung, somit  kommt man der Wahrheit näher..

Hallo,

also in der Theorie sind diese natürlich für jeden gültig.

In der Praxis allerdings nicht, wie du schon richtig erkannt hast.

Mfg

Hallo HnyBee,

ich finde es toll, dass du dich hierfür interessierst. Außerdem stellst du auch die richtigen Fragen. Ich möchte mal versuchen zu erläutern, wie das Ganze zu verstehen ist.

Mal ganz abstrakt vorne weg: Ja, "Menschenrechte" sind subjektive Rechte, die jedem Menschen gleichermaßen zustehen (allein aufgrund des Menschseins) und stellen zunächst einmal aber nur eine Idee dar. Diese ist eng verbunden mit dem Humanismus und der im Zeitalter der Aufklärung entwickelten Idee des Naturrechts.

Die Umsetzung dieser Menschenrechte erfolgt auf verschiedenste Weise in der Welt.

I. Nationale Verfassungen

Diese Idee wird primär in den nationalen Verfassungen umgesetzt, in Deutschland etwa im Grundgesetz mit den Grundrechten. Hier wird zwischen Jedermannsgrundrechten ("Menschenrechte" insb.) und Deutschengrundrechten unterschieden. Dein Eindruck ist daher durchaus richtig.

Grundsätzlich können Grundrechte beschränkt werden, ein Eingriff kann dann verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein. Bei der Menschenwürde ist das jedoch nicht möglich, sie nimmt eine Sonderstellung für sich in Anspruch. Wenn dich das vertieft interessiert, dann verweise ich mal auf einen anderen von mir verfassten Artikel, welcher sich mit der MW auseinandersetzte: https://www.gutefrage.net/frage/wie-wuerdet-ihr-entscheiden-und-warum?foundIn=list-answers-by-user#answer-207628099

In anderen Staaten werden die Menschenrechte durchaus nicht so geachtet wie in der westlichen Welt, das hast du völlig richtig erkannt. Viele Staaten haben ein eher als "distanziert" zu bewertendes Verhältnis zu diesen.

II. Völkerrechtliche Verträge, Supranationale Gewährleistung

Vielfach werden Menschenrenrechte auch in völkerrechtlichen Verträgen (z.B. EMRK) gewährleistet. Wichtig ist sicherlich auch die Grundrechtecharta der EU oder die Grundfreiheiten (etwas wirtschaftsbezogener). Es gibt zahlreiche weitere regionale und universelle Verträge zum Schutz der Menschenrechte.

Damit kommt es zu einem sehr komplexen Mehrebenensystem.

III. Rechtsschutz

Gerade im europäischen Mehrebenensystem ist inzwischen ein sehr komplexer und nicht mehr einfach zugänglicher Grundrechtsschutz etabliert worden. Während in Deutschland Akte deutscher Staatsgewalt wegen einer GR-Verletzung vor dem Budnesverfassungsgericht im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde gerügt werden können, ist das in anderen Bereichen zum Teil nicht so einfach. Im Wesentlichen erfolgt in Europa aber der Schutz supranational verbürgter Rechte noch über den EGMR (für EMRK) und den EuGH (für GR-Ch). Die Gewährleistungen der einzelnen Rechtsordnungen ähneln sich stark, das ist vor allem dem Umstand geschuldet, dass man so gut es geht versucht, einen gemeineuropäischen Grundrechtsstandard auszuformen.

In den USA (eigentlich zu I.) ist der Schutz sicherlich z.T. anders ausgestaltet. Die USA hat auch nicht die deutsche Vergangenheit, daher ist der Umgang mit der "Menschenwürde" etwa sicherlich etwas liberaler als in Deutschland. In den USA kann daher eine Todesstrafe in einzelnen Bundesstaaten erlaubt sein. Das wäre bei uns undenkbar, insoweit hast du Recht, dass das Verständnis von Menschenrechten überwiegend regional ist. Aber bei so ziemlich allen westlichen Staaten gibt es ein recht akzeptables Meschenrechtsideal. Problematischer wird es eher in anderen Teilen der Welt, in dnen ggf. sogar richtig gehend Völkermord & ethnische SÄuberungen betrieben werden. Völkerrechtlich sehr interessant, insb. ob man das unterbinden darf! :)

Ebenjenem Völkerrecht muss ich mich jetzt wieder widmen, ich hoffe ich konnte etwas helfen, falls spezielle Fragen bestehen kannst du ja kommentieren.

Viele Grüße, JS

Jedes Land formuliert seine eigenen Menschenrechte. Es ist wie mit der Religion, jeder glaub an was anderes und setzt auch dieses durch.

Man muss unterscheiden zwischen real gültigem Recht und beanspruchdem Recht. Ersteres ist zwar verbindlich, aber oft nicht einklagbar, weil es mitunter keine Institution dafür vorhanden ist, die das ahndet bzw. kein Mandat für das Ahnden hat. Ein Mensch hat z.B. einen Anspruch auf Leben, kann aber nur in besonderen Fällen diesen Anspruch real umsetzen. Am wenigsten beim natürlichen Ableben.

Was die Menschenrechte betrifft, ist das zunächst ein guter Vorsatz, das ein großer Teil der Menscheit sich selbst zur Aufgabe gestellt hat. Diese tritt aber nur in Kraft, wenn die einzelnen Staaten sie politisch anerkennen, also als Rechtsgrundlage ratifizieren. Das tun leider nicht alle Staaten. So eine Anerkennung ist auch mit Risiken verbunden. Man wird selbst angreifbar, wenn man vielleicht aus nicht vermeidbaren Gründen dagegen verstößt.