Beispiel: Ein Verstoß gegen das Sittengesetz liegt etwa vor, wenn ein Ehepartner dem anderen für den Fall seiner Untreue eine Geldbuße verspricht. Eine solche Willenserklärung wäre mit dem Wesen der Ehe unvereinbar von vornherein nichtig.
Woran kann man hier rechtlich erkennen, dass es sich um einen Verstoß gegen den Artikel 2 handelt? (Freie Entfaltung seiner Persönlichkeit)
Danke im Vorraus