Sicher kennen einige von euch den Fall Jakob von Metzler aus 2004. Kurze Schilderung: Kinderschänder will den Aufenthaltsort seines Opfer, dem 11-Jährigen Jakob von Metzler, bei dem Verhör um keinen Preis bekanntgeben. Da die Polizei um das Leben des Jungen bangt, droht sie ihm große Schmerzen an... Nun klagte der Täter wegen Androhung der Folter und bekommt nun auch noch auf Grundlage der Menschenwürde Recht. Warum? Ich denke, dass ist in keinster Weise auch nur ansatzweise zu rechtfertigen. Und noch eine Frage: Nehmen wir einmal an, Terroristen planten einen Anschlag auf eine deutsche Großstadt. Ein Mitwisser wird gefasst und verhört. Dürfte man ihm die Folter androhen, um die Bombe zu finden und zu entschärfen zum Schutz der Bevölkerung? Danke schon einmal.
Wie würdet ihr entscheiden und warum?
Recht,
Grundgesetz,
Menschenwürde,
würde
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.