Zitiergebot beim BayEUG?

1 Antwort

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Das bayrische Schulgesetz zielt ja nicht darauf ab, die Versammlungsfreiheit einzuschränken, es ist nur ein zufälliger Nebeneffekt.

Und für solche Nebeneffekte brauchst du keine Nennung im Gesetz, sonst würde jedes Gesetz platzen, wenn man alles theoretischen Möglichkeiten zitieren müsste.


OutL4w99 
Beitragsersteller
 30.08.2019, 12:25

Dachte ich mir auch aber der zitierte Art. 13 I GG müsste dann ja ich nicht genannt werden

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AnglerAut  30.08.2019, 13:01
@OutL4w99

Ein Schulschwänzer darf nach der Regelung von zuhause durch die Polizei abgeholt werden. Deswegen dürfen die Polizisten dann auch in die Wohnung, wofür du dieses Zitat brauchst.

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