Warum wurde die Annahme des Grundgesetzes 1949 nicht der Bevölkerung zur Abstimmung vorgelegt?
Die Annahme des Grundgesetzes erfolgte durch Ratifizierung in den Länderparlamenten. Könnt ihr mir (begründet) sagen, warum es nicht der Bevölkerung zur Abstimmung vorgelegt wurde?
(Die Frage gab es hier schonmal, aber ich muss sie für ein Referat bearbeiten und die Antworten hab ich nicht ganz verstanden, hoffe ihr könnt mir helfen!)
Danke im Vorraus
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