Wer zahlt Tierarztkosten wenn der eigene Hund angegriffen wird und sich dieser wehrt?

Kurz die Schilderung

Ein verhaltensgestörter Hund greift regelmäßig meinen Hund an (ist bekannt dafür und hat den Nachbarshund schon getötet). Mein Hund hat eine lange Zündschnurr und selbst wenn es los geht ist er sehr verhalten und weist ihn nur zurecht (ich wünschte ich könnte das so gut dosieren).

Ich bin mit einem Zeugen auf einer Hunde Wiese gewesen, woraufhin der andere Hund meinen Hund mehrfach Angriff. Bei dem zweiten oder dritten mal wehrte er sich. Er biss nicht zu, sondern verjagte ihn mit bellen und körperlichen Einsatz. Drückte ihn 1-2 mal mit seinem Hals auf den Boden (er ist körperlich weit überlegen). Seine Körperhaltung stellte kein aggressives vorangehen sondern lediglich Verteidigungsverhalten an den Tag (Bellen, kein vorangehen, kein dominieren etc.). Der andere Hund wiederholte sein Verhalten mehrfach und war wie immer nicht abrufbar.

Nun ein paar Tage später, tritt die halter in an mich heran und möchte mir die anscheinenden entstandenen Kosten anhängen. Ist das überhaupt rechtens?

Desweiteren betreibt diese Dame üble Nachrede bzw Verleumdung in mehreren Fällen seit geraumer Zeit. (wurde mir mehrfach über die Zeit von diversen Personen bestätigt)

Ich habe ehrlich gesagt nicht die Lust mich mit dieser Person zu beschäftigen, daher sah ich bis jetzt immer von rechtlichen Schritten ab. Mittlerweile denke ich aber an eine Unterlassungserklärung, wobei das Geschwafel jetzt eher zweitrangig ist.

Meine Hauptfrage bezieht sich auf den oberen Teil mfg

Hund, Rechtsanwalt, Recht, Anwalt, Gesetz, Hundehalter, aggressiver Hund, BGB, Rechtsberatung