Für die Absicherung eines Immobilienkredits verlangt die Bank, dass eine Grundschuld erstrangig eingetragen soll. In Abt III des Grundbuches sind bereits Lasten vorhanden, die derzeit gelöscht werden. Der Notar hat die Eintragung der neuen Grundschuld an rangbereiter Stelle veranlasst, obwohl wie gesagt eine erstrangige Eintragung erforderlich ist. Was bedeutet rangbereit?