Ein Grundstück steht noch im Grundbuch auf Namen des Erblassers. Nun soll es vom Erben (Nachweis durch Erbschein) verkauft werden. Kann die Umschreibung direkt auf den Käufer vorgenommen werden, ohne vorher noch den Erben einzutragen, also sozusagen überspringen.

Vielen Dank im voraus.