Miteigentümer zu einem Drittel - Vor- und Nachteile?

Es geht um meinen Lebensgefährten M. Seine Oma besitzt ein Grundstück mit einem (Haupt)Haus + Nebengebäude (nicht direkt verbunden, aber selbes Grundstück). Im Haupthaus wohnen Oma und Vater. Das Nebengebäude, ehemals Garagengebäude (mit Dachboden etc), wurde durch Eigenleistung und eigene Kosten durch meinen Lebensgefährten (Enkel der Eigentümerin) zu Wohnraum umgebaut und wohnt nun auch dort seit 7 Jahren (ohne Mietvertrag oder sonstiges). Mein Lebensgefährte wollte nun etwas mehr "Sicherheit" und die Oma hatte bislang ein Vorgespräch beim Notar bzgl. Umschreibung des Nebengebäudes auf den Enkel. Anzumerken ist, dass beide Gebäude nur über eine gemeinsame Hofeinfahrt u erreichen sind. Der Notar schlug vor, um Kosten für Vermessung, Kataster etc zu sparen, dass die Oma den Enkel mit ins Grundbuch eintragen lässt und dies zu 1/3. Fragen: Ist diese Umschreibung sinnvoll? Da keine reelle Teilung vorhanden ist, so dass ihm nicht explizit dann "sein" ausgebautes Nebengebäude gehört, sondern von "allem" ein Drittel? Fallen nach Umschreibung mit Drittelteilung nachträgliche Steuern an für meinen Lebensgefährten? Kann er als Drittel-Eigentümer dann auch weitere Renovierungen/Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen oder dies auch nur zu einem Drittel? Oder wie kann man am günstigsten im Grundbuch hinterlegen, dass das Drittel das Nebengebäude ist, indem er wohnt?

Hintergund der Fragen ist auch, dass mein Lebensgefährte auch ausschließen möchte, dass wenn die Oma verstirbt und die 2/3 des Eigentums an den Vater übergehen, evtl. durch Notsituationen oder Streit entstehen könnte, dass der Vater sein Drittel veräußern möchte und dann Komplikationen auftreten könnten, was nun welches Drittel ist etc.... und er seinen kostenintensiven Umbau/Ausbau/Renovierung davon schwimmen sieht...

Oder wäre ein lebenslanges Nießbrauchrecht für den Enkel /meinen Lebensgefährten im Grundbuch sinnvoller, m nicht eines Tages ausziehen zu müssen?

Vielen lieben Dank für Tipps und tricks......worauf er achten muss etc. Denn noch ist nichts umgeschreiben.

Grundbuch, Umschreibung