Guten Tag alle miteinander,

für mein Reihenendhaus ist im Grundbuch eine Grunddienstbarkeit vorhanden, da es früher so war, dass das mittlere Haus, welches direkt rechts an meinem Haus steht, als zwei voneinander unabhängige Wohnungen geführt wurde. Somit wurde gewährleistet, dass die vordere Partei über mein Grundstück zu ihrem Garten gelangen konnte und die hintere Partei überhaupt in ihre Wohnung. 

Nun ist es aber so, dass der Eigentümer das komplette Haus bewohnt, einen Durchbruch machte und er folglich durch seinen vorderen Teil nach hinten in seinen Garten gelangen kann, ohne mein Grundstück betreten zu müssen, des Weiteren wurde durch die Stadt, hinter den Gärten ein sogenannter Wirtschaftsweg errichtet. Dieser Wirtschaftsweg ermöglicht es allen, durch ihre Gärten direkt zur Straße zu gelangen, auch mir. Hinsichtlich dessen, kann der Nachbar seinen Garten auf zwei Wege erreichen, ohne mein Grundstück betreten zu müssen. Dies macht er aus Bequemlichkeit aber nicht.

Besteht eventuell rechtlich die Möglichkeit, die Löschung der Grunddienstbarkeit erfolgreich zu beantragen?