Hallo,

mein Schwager überlegt an einer Zwangsversteigerung mitzubieten, und nun versteht er das Grundbuch nicht so ganz. Der Verkehrswert beträgt wohl 270.000€ und er hofft es in diesem Rahmen zu ersteigern.

Nun steht aber im Grundbuch in der dritten Abteilung lfd. Nr. 1 eine Grundschule ohne Brief 200.000 DM (unter lfd. Nummer 4 gelöscht), lfd. Nr. 2 Grundschuld ohne Brief in Summe 310.000 € mit 12% Zinsen einer Bank.... und lfd. Nr. 3 Zwangssicherungshypothek zu ca. 12.000 € vom Finanzamt die auch Gläubiger sind.

Bei den Änderungen noch lfd. Nr. 2 Abgetreten mit Zinsen am... an Versicherung XY.

Muss diese Schuld dann noch mitgetragen werden, oder ist alles erledigt bei dem Verkehrswert zu dem es hoffentlich ersteigert wird. Denn Gläubiger und Initiator der Versteigerung ist ja das Finanzamt unter lfd. Nr. 3!?

Wir haben schon viel gelesen finden aber immer unterschiedliche Meinungen dazu. Wer kann notfalls Aufschluss geben dazu?

Danke euch!