Ich wohne in einer Immobilie eines Bauvereines. Dieser hat ursprünglich dieWohnungen auf einen Grundstück mit Erbaurecht gebaut. Später wurden dieseWohnung inkl. Grundstück jedoch verkauft. Es gibt nur noch Eigentümer für dasGrundstück und die darauf errichtete Immobilie. Das Grundbuch wurde jedoch nieberichtigt. Ich bin also Eigentümer eines Grundstückes, der darauf errichtetenImmobilie und eines Erbbaurechtes, welches jedoch nicht aktive ist, ich bezahleGrundsteuer. Das Erbbaurecht läuft noch weitere 50 Jahre. Bei einer Veräußerungmuss jedesmal das Einverständnis der anderen Erbbauberechtigten eingeholt werden. Kann ich auf die Grundbuchberichtigung bestehen und dieses Erbbaurechtlöschen lassen? Und wer ist für die Kosten zuständig?Danke für jegliche Aufklärung.