Hallo, ich renoviere grade einen Anbau. Dafür habe ich einen Kredit mit Eintrag ins Grundbuch beantragt. Es steht im Grundbuch auch noch ein inzwischen wohl abgelaufenes Vorkaufsrecht der Stadt, das gelöscht werden muss. Sind dies zwei unabhängige Vorgänge, für die der Notar und das Grundbuchamt jeweils separat Rechnungen stellen können/dürfen, oder kann man das in einem Rutsch abhandeln?

Danke und Grüße

Torsten