Grundstückgrenze falsch?
Wir haben ein kleines Problem. Vor ca. vier Jahren haben wir ein Haus (in Schleswig-Holstein) gekauft und haben seitdem die gegebenen Grundstücksgrenzen als die eigentlichem angesehen, da diese so schon über 40 Jahre bestehen. Nun hat auf einem bis dato leerem Nachbargrundstück ein Besitzerwechsel stattgefunden und angeblich stimmt die Grenze zu diesem Grundstück nicht.... Der neue Besitzer meint ein Teil unseres Grundstückes gehöre ihm. Es ist kein Grenzstein vorhanden und aus der alten Flurkarte die uns vorliegt ist der Grentverlauf nicht klar ersichtlich.
Muss der neue Besitzer sein erworbenes Grundstück neu einmessen und abmarken lassen? Oder müssen wir einen Vermesser bestellen und bezahlen?
5 Antworten
Im Moment ist er in der Beweispflicht, wer bestellt, bezahlt. Wenn das Nachbar Grundstück zur Zeit unbebaut ist, möchte der neue Eigentümer vermutlich bauen, evtl wurden hier im Zuge eines Bauplanes bereits Differenzen festgestellt.
Sollten inzwischen tatsächlich Unstimmigkeiten vorliegen, würde ich in jedem Fall eine neue Grenze entsprechend den Besitzverhältnissen vermessen lassen (Nachbar diese Bereitschaft auch signalisieren) . In der Kostenpflicht ist er. Hier könntest du ihm eine anteilige Kostenübernahme anbieten, falls er tatsächlich bauen will. (würde er nicht bauen, wäre es nie aufgefallen) oder mach einen Deal Vermessungskosten gegen überbaute Grundstücksfläche je nach Größenordnung
Bei uns käme es den Bauwilligen in dem Fall günstiger die Bauabsteckung bereits beim Katasteramt zu beantragen, ist aber Länderrecht
Ich denke um des lieben Friedens Willen teilt euch die Kosten einer Grenzanzeige. Das ist die günstigste und schnellste Variante.
Ich weiß nicht was du unter alter Flurkarte verstehst. Aktuell sind sie max 6 Monate, bei einigen Banken sogar nur 3 Monate.
Karten geben auch nicht 1:1 die Gegebenheiten in der Örtlichkeit wahr.
Eine Möglichkeit wäre auch die Einsicht einer Luftbildliegenschaftskarte in deinem zuständigen Katasteramt oder bei einem ÖbVI
Wenn andere Grenzsteine vorhanden sind, dann holt man sich vom Vermessungsamt die Spannmase und kann so schon mal eine Stelle definieren und hier nach einer Markierung suchen. Manchmal sind nur Nägel oder Rohre eingeschlagen.
Wenn er Ansprüche stellt, muß er das auch beweisen. Also muß er die Vermessung durchführen lassen.