Ich habe eine Eigentumswohnung im Haus meines Schwiegervaters. Ich bewohne die obere Hälfte und mein Schwiegervater bewohnt und besitzt das Erdgeschoss. Im Teilungsvertrag, den wir vor 20 Jahren abgeschlossen haben, steht festgeschrieben, das meine Einfahrt mit Carport zu meiner Wohnung gehört. Mein Schwiegervater hat ebenfalls eine eigene Einfahrt mit Garage, die zu seiner Wohnung gehört. Ich habe in meinem Carport eine große Tür eingebaut, damit ich dahinter einen PKW abstellen kann, oder in den Gemeinschaft garten kann. Mein Schwiegervater hat ebenfalls durch die Garage und WIntergarten einen Zugang zum Garten. Allerdings nur durch schmälere Türen. Da wir aber nun seit 5 Jahren nicht mehr miteinander reden, hat mein Schwiegervater eigenmächtig Hecken im Garten entfernt und lauthals im Beisein von Firmen den Zugang durch meinen Carport erwirkt. Nun folgen weitere Arbeiten, die einen Zugang in den Garten benötigen. Nun meine Frage. Kann ich ihm den Zugang zum Garten durch meinen Carport verweigern und darauf hinweisen, das er durch seine Garage einen Zugang in den Garten besitzt, allerdings nicht mit so großen Öffnungen. Es sollen Zäune und es soll Rindenmulch in den Garten geschafft werden. Danke für eure Antworten.