Gibt es gerichtliche Möglichkeiten, die Auskunftssperre einer Meldeadresse beim Bürgeramt zu überwinden?

Wenn man eine bestimmte Person wegen Betrug und Schadenersatz verklagen möchte, verlangen die Gerichte eine zustellbare Adresse. Doch schlaue Straftäter richten sich beim Bürgeramt einfach eine Auskunftssperre ein und stehlen sich auf dieses Weise aus der Verantwortung. Denn ohne eine zustellbare Adresse ist eine gegen sie gerichtete Klage unmöglich.

Gibt es gerichtliche Möglichkeiten, zur Überwindung dieser Auskunftssperren ?

In dem von mir erlebten Fall geht es um zwei volljährige Jugendliche, die von ihrem Vater - einem Rechtsanwalt - dazu missbraucht wurden, vor Gericht als falsche Zeugen aufzutreten.

Sie sagten aus, dass sie gemeinsam mit ihrem Vater in mein Haus eingedrungen seien und dort zum Stundenlohn von 45 EURO netto Müll entsorgt hätten, so dass ich zu einer Zahlung vom 8.500 EURO wegen angeblicher ungerechtfertigter Bereicherung verurteilt wurde.
Tatsächlich waren diese beiden Sohne weder auf meinem Grundstück noch handelte es sich um Müll, sondern um meinen gesamten Hausrat, den der Vater gemeinsam mit einem mir unbekannten Rollkommando fortgeschafft hatte.

Letztlich handelte es sich bei dieser "Müllentsorgung" tatsächlich um  einen Einbruch mit der Vernichtung und Entsorgung meines gesamten Haushaltes.

Da eine strafrechtlich Verfolgung nicht in Frage kommt, will ich eine Zivilklage einreichen, bei der ich alle drei – den Vater und seine beiden Söhne - wegen dieser Entwendung meines gesamten Haushaltes im Wert von 55.000 EURO zur Schadenersatzzahlung verklagen möchte.

Schließlich haben beide Söhne als Zeugen ausgesagt, dass sie an dieser illegalen Hausleeräumung beteiligt gewesen sind..

Gibt es Möglichkeiten die Adresse der Täter trotz Auskunftsspeere zu erfahren ?

P-S.: Da der Haupttäter – hier der Vater - gleichzeitig der Sohn des ehemaligen leitenden Staatsanwaltes vor Ort ist, kommt eine strafrechtliche Verfolgung nicht in Frage..Entsprechende Strafanträge sind bereits ergebnislos gestellt worden,

Recht, Einwohnermeldeamt, Bürgeramt
Wohnsitz nicht gemeldet. Fahrtkosten Steuererklärung?

Hallo, folgende Situation:

Ich habe jahrelang (ca. 6) in einer Stadt B gewohnt und hier studiert, während ich noch bei meinen Eltern in Stadt A gemeldet war. Leider habe ich es komplett versäumt, mich umzumelden.

Jetzt habe ich aber auch einen Job in der Nähe von Stadt B und würde mich gern anmelden, fürchte allerdings, dass die Strafe hoch ausfallen kann. Da ich in meinem Job 45 km pendeln muss und ich die Fahrtkosten von Stadt B zu meiner Arbeit gern absetzen möchte, muss ich hierfür ja auch in dieser Stadt gemeldet sein, richtig?

Mein Vermieter stellt mir auf jeden Fall keine Wohnungsgeberbestätigung mit einem falschen Einzugstermin aus. Da ich in einer WG wohne: Kann einer meiner Mitbewohner theoretisch auch als Hauptmieter unterschreiben? Es kann mir ja niemand tatsächlich nachweisen, dass ich auch tatsächlich in Stadt B gewohnt habe während der Zeit. Theoretisch hätte ich ja auch nur die Wohnung mieten können bzw. hauptsächlich in Stadt A gewohnt haben. Aber in dem Fall hätte ich dann einen Zweitwohnsitz anmelden müssen?

Komme ich irgendwie drum herum, eine saftige Strafe zahlen zu müssen? Ich überlege schon, innerhalb der Stadt B bald umzuziehen. Dann hätte sich das mit einer neuen Adresse ja eh erledigt.

Recht, Einkommensteuer, Einkommensteuererklärung, Einwohnermeldeamt, Fahrtkosten, Meldepflicht, Wohnsitz, Ausbildung und Studium, Wohnungsgeberbestätigung
Wie komme ich meiner Meldepflicht beim Einwohnermeldeamt nach wenn man sich nur mit einem Mietvertrag anmelden kann, da ich keinen besitze?

Hallo,

Ich verstehe nicht wie ich meiner Meldepflicht beim Einwohnermeldeamt nachkommen soll wenn ich keinen Mietvertrag habe da ich so zu sagen an meinem Arbeitsplatz wohne...?

Das Problem ist, man muss sich irgendwo wohnhaft melden, kann dies aber nur mit einem Mietvertrag. Da ich keinen habe weil ich nur durch mündliche Absprache ein Zimmer Miete, kann ich mich anscheinend nicht hier anmelden. Jedenfalls nicht ohne einen schriftlichen Nachweis von der Person die mir das Zimmer vermietet zu bekommen. Diese Person weis aber garnicht das ich demnächst keine Wohnung mehr habe und ich weis nicht ob mir die Person erlauben würde mich hier wohnhaft zu melden.

Ohne festen Wohnsitz melden hört sich so an als wäre man ein asozialer verwahrloster penner der auf der Straße lebt. Wäre überall wo ich meinen Ausweis vorzeigen müsste ziemlich uncool und ich würde bestimmt diskriminiert werden.

In der Wohnung gemeldet bleiben aus der ich in den nächsten Tagen aussziehe kann ich auch nicht da ich a eine Meldepflicht erfüllen muss und b meine post sonst weiterhin dort hingehen würde.

Wie regel ich jetzt das Problem mit der Meldepflicht ohne Mietvertrag und ohne mich quasi als penner zu melden? Am besten auch ohne meinen arbeitsplatz darüber informieren zu müssen das ich das Zimmer welches ich hier Miete als Hauptwohnsitz nutze... Weil eigentlich geht man hier davon aus das ich das Zimmer nur brauche weil meine Wohnung zu weit weg ist um täglich heim zu fahren... Ich denke nicht das man mir hier eine wohnbescheinigung fürs Amt ausfüllen würde zumal ich nicbtmal eine Rechnung oder ähnliches (wie es ein hotel machen würde) bekomme sondern er so quasi unter der Hand hier wohne und Miete zahle...

Ich hoffe jemand versteht das Problem und hat eine Lösung. Danke.

Recht, Einwohnermeldeamt
In letzter Wohnung nicht gemeldet, jetzt Umzug - wie melden?

Hallo Community,

ich dachte ich frage hier mal nach Erfahrungen, vielleicht hatte ja jemand mal eine ähnliche Situation und kann mir da helfen.

Also ich bin vor ca. 2,4 Jahren in eine eigene Wohnung gezogen kurz nach dem Tod meiner Mutter, bei der ich davor gelebt habe.

Ich hatte eine Nachsende-Adresse bei der Post und auch sonst überall meinen neuen Wohnsitz gemeldet, "nur" nicht beim Einwohnermeldeamt.

Zuerst gab es keinen Termin (bei uns musste man nämlich einen machen, gab für die ganze Stadt nur eins und da konnte man sonst auch mal sitzen, ohne dran zu kommen) und dann, je mehr Zeit ins Land ging, habe ich es einfach verschwitzt weil ja auch nie etwas passiert ist.

Und dann habe ich mich schlichtweg nicht mehr getraut.

Jetzt bin ich mit meinem Freund zusammen gezogen, sogar in ein anderes Bundesland. Und müsste mich hier ja anmelden.

Nur - in der letzten Wohnung war ich ja gar nicht gemeldet.

Wie melde ich mich jetzt um? Muss ich die Wohnung zwischendrin quasi angeben oder erwähne ich das gar nicht? In der Bescheinigung vom Vermieter steht ja auch eine andere Adresse als auf meinem Ausweis.

Ich muss dazu sagen dass es mir in den letzten zwei Jahren nicht besonders gut ging und ich scheinbar ziemlich die Kontrolle über alles verloren habe, mir diese aber nun nach und nach wiederholen möchte.

Ich danke schonmal allen die sich die Mühe machen, mir zu antworten.

Grüße,

M.

Umzug, Einwohnermeldeamt
Darf ein Vermieter einen Mieter bei den Meldebehörden abmelden, obwohl dieser noch in der Wohnung wohnt?

Hallo ersteinmal und danke an diejenigen die sich die Zeit nehmen sich der Frage anzunehmen. Ich habe die Frage hier gestellt weil ich beim selbst recherchieren keine aktuellen Beiträge zu dem Thema gefunden habe. (Und Gesetzeslagen neigen dazu sich bekanntlich ab und an einmal zu ändern)

Die Frage an sich steht bereits im Titel, doch wollte ich dazu auch gerne einmal ein wenig Hintergrundwissen geben;

Ich wohne zusammen mit meinem Lebenspartner seit 4 Jahren in ein und derselben Wohnung und wir haben mittlerweile eine recht lange Geschichte an "Kriegsführung" (bitte nur als Metapher betrachten) gegen unseren Hausbesitzer/Vermieter. Der Ursprung dessen liegt in einem Wasserschaden (tropfendes Wasser von der Decke) und daraus resultierender Schimmelbildung, aufgrund derer wir die Miete gekürzt haben. Seit dem kam nie auch nur ein Brief oder eine EMail an uns um uns mittzuteilen wann denn eventuelle Bauarbeiten von statten gehen könnten, stattdessen wird schon länger versucht uns mit (nicht ganz so legalen) Methoden aus der Wohnung zu kriegen. (Strom abstellen, Sicherung kappen, Haustürschloss austauschen ohne das wir einen Schlüssel dafür erhalten haben, Drohungen und sogar Körperverletzung)

Nun denn, ich wollte heute meinen Personalausweis erneuern, da mich die Polizei bei der letzten Anzeige, die ich gestellt habe darauf hingewiesen hat das dieser abgelaufen ist. Beim Einwohnermeldeamt durfte ich dann zu meiner Überraschung feststellen das der Hauseigentümer mich ganz einfach dort abgemeldet hat und ich nun ofiziell ohne festen Wohnsitz bin. Im Mietvertrag stehe ich als Untermieter, falls dies für den Fall entscheidend sein sollte. Auf Anfrage hat mir das Einwohnermeldeamt auch den Grund der Abmeldung mitgeteilt, angeblich sei die Wohnung nicht für 2 Personen ausgelegt... obwohl ich, wie bereits erwähnt seit 4 Jahren dort nun schon wohne und sich an der Wohnung selbst rein gar nichts geändert hat.

Recht, Mietrecht, Einwohnermeldeamt

Meistgelesene Beiträge zum Thema Einwohnermeldeamt