Zweitwohnsitz beim Einwohnermeldeamt abmelden?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Die Abmeldung eines Zweitwohnsitzes ist denkbar einfach.

Hingehen, Ausweis parat haben, angeben, seit wann man dort nicht mehr wohnt, unterschreiben, fertig.

Viel mehr ist es nicht. An die Abmeldung einer Zweitwohnung gibt es keinerlei Anforderungen. Es muss nichts vorgelegt oder eingereicht werden. Nur den Ausweis zur Identitätsfeststellung benötigt man.

Mietrecht und Melderecht haben nichts miteinander zu tun.

Die Pflicht eine Wohnung an- oder abzumelden ergibt sich nicht aus dem Bestehen eines Vertrages!

Ob dein Mietvertrag noch besteht oder nicht ist im Melderecht absolut irrelevant. Interessant ist nur, ob du die Wohnung tatsächlich bewohnst oder nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Richtig, Zitat:

Für den Zweitwohnsitz herrscht Meldepflicht.

Nach dem Einzug in eine Nebenwohnung haben Sie 2 Wochen Zeit für die Anmeldung. Die rechtliche Grundlage dafür ist § 21 Bundesmeldegesetz (BMG).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

schleudermaxe  09.03.2020, 08:12

Das gilt dann auch für die Abmeldung. Perso und den Beleg vom Vermieter und gut ist.

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