Ummeldung beim Einwohnermeldeamt vergessen?

7 Antworten

Es liegt im ermessen des Sachbearbeiters.

In deinem fall, ist es sehr unwahrscheinlich, dass die was sagen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Bevor Du am Montag zur Meldestelle gehst würde ich erstmal telefonisch anfragen, wie es sich verhält., dass Du erst Anfang Okt. eingezogen bist, die Wohnung aber schon seit August übernommen hast.

Hoffe aber auf jeden Fall auf einen gnädigen Sachbearbeiter, dass Dir keine Geldbuße auferlegt wird, backe kleine Brötchen...

Wichtig ist auch, ob es nun künftig Dein Haupt- oder Zweitwohnsitz ist. Die Gemeinden handhaben das unterschiedlich...

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=11&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwjd4u3zzLnlAhXNZlAKHcLhA10QFjAKegQIAxAB&url=https%3A%2F%2Fwww.recht-gehabt.de%2Fratgeber%2Fmeine-rechte-als-student%2Fmuss-ich-als-student-meinen-erstwohnsitz-am-studienort-haben.html&usg=AOvVaw3SNOZkckm4p9P9H3yQS8dE

Wenn Du Dich jetzt anmeldest am neuen Wohnort, kann es sein, dass die Sachbearbeiterin/der Sachbearbeiter nach ihrem Ermessen ein Bußgeld oder ein Verwarngeld verhängen, da es die nicht fristgerechte Anmeldung eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Allerdings ist die Frist erst kurz überschritten, von daher gehe ich von einer Verwarnung ohne Bußgeld aus!

Es handelt sich im übrigen nicht um eine Strafe, dies ist scharf abzugrenzen!!! Behörden bestrafen nicht!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Keine Sorge, da du ja noch nicht lange da wohnst ist nicht mit einem Bußgeld zu rechnen, die meisten Mitarbeiter sind da sehr kulant. Zumal sie dir ja nicht nachweisen können, wann sich dein Hauptwohnsitz tatsächlich geändert hat, dies erfolgt nämlich nicht mit dem Umzug, sondern mit der Änderung des Lebensmittelpunktes.


PissedOfGengar  28.10.2019, 07:59

Falsch! Ein Hauptwohnsitzwechsel spielt keine Rolle! Jede Wohnung die bezogen wird ist gemäß § 17 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes anzumelden. Die Anmeldung erfolgt zum Einzugsdatum, welches aus der Wohnungsgeberbescheinigung des Vermieters hervorgeht.

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AlphaHeartless  29.10.2019, 09:46
@PissedOfGengar

Es geht hier aber nicht um eine "Anmeldung", wie bspw. einer neuen Wohnung, da Rede war von einer "Ummeldung", wie etwa des Hauptwohnsitzes.

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PissedOfGengar  29.10.2019, 14:04
@AlphaHeartless

Eine "Ummeldung" gibt es im Melderecht nicht. Es gibt lediglich die Anmeldung eines Wohnsitzes, und die Abmeldung eines Wohnsitzes.

Die "Ummeldung" des Wohnsitzes ist rein rechtlich die Anmeldung eines neuen Wohnsitzes zusammen mit der gleichzeitigen Abmeldung des alten Wohnsitzes durch das neue Meldeamt.

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Ich roll das mal von hinten aus...

Nach § 54 Absatz 3 des Bundesmeldegesetzes (BMG) KÖNNEN Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld belegt werden:

Die Ordnungswidrigkeit kann[...] mit einer Geldbuße bis zu tausend Euro geahndet werden.

Bis zu 1.000 EUR sind drin. Aber ob geahndet wird, und wie hoch das Bußgeld sein wird entscheidet jede Meldebehörde und jeder Sachbearbeiter selbst. Sollte aber geahndet werden wird die Höhe davon abhängig gemacht wie lange du schon zu spät bist.

Nach § 17 Absatz 1 BMG hast du nur 2 Wochen Zeit ab Einzug dich anzumelden/umzumelden.

Und nach § 54 Absatz 2 Nr. 1 BMG ist das Ganze eine Ordnungswidrigkeit, wenn du dies nicht tust.

sofern man nicht ermahnt wurde!

Das ist einfach Unsinn... Man muss nicht erst daran erinnert werden, bevor man wegen einer Ordnungswidrigkeit eine Strafe erhält.

Die Polizei hält dich mit 100 in der 70er Zone auch nicht erst 2x an bevor es teuer wird.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung